Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft derzeit, ob Martin Loydl, der ehemalige Geschäftsführer des Klinikverbunds Südwest, sich strafbar gemacht hat. Konkret geht es unter anderem um die Verletzung der Buchführungspflichten. Ob es aber wirklich zu einer Anklage kommt, ist fraglich.
Der Klinikverbund Südwest steckt seit langer Zeit tief in den roten Zahlen. 14,7 Millionen Euro musste der Landkreis Calw allein im Jahr 2022 für seine Krankenhäuser als Verlustausgleich bezahlen. Für 2023 werden mehr als 19 Millionen Euro Defizit für die Kreiskliniken erwartet.
Der Klinikverbund führt das auf verschiedene Faktoren zurück; darunter hohe Energiepreise, coronabedingt zurückgegangene Patientenzahlen, Inflation und Tariferhöhungen. Probleme, die in der Krankenhauslandschaft bundesweit zu finden sind.
Wie kam es dazu?
Aber auch „zu große Doppelvorhaltungen, Ineffizienzen in den Strukturen und Prozessen“ führt der Klinikverbund ist Feld.
Um letzteres in den Griff zu bekommen, sollen nicht zuletzt das Medizinkonzept 2030 sowie die Fusion der Trägergesellschaften Abhilfe schaffen. Beides gilt als umstritten, wurde aber im Dezember jeweils von den Kreistagen in Calw und Böblingen beschlossen.
Dass insbesondere die bedenkliche finanzielle Situation zu diesen Beschlüssen führte, dürfte außer Frage stehen – nicht jedoch, wie es überhaupt zu dieser Situation kam. Zumindest in diesem Ausmaß.
Im Oktober vergangenen Jahres hatte Calws Landrat Helmut Riegger als Grund auch „krasses Missmanagement“ angeführt. Und erklärt: „Ich bin der Meinung, dass der damalige Geschäftsführer dafür verantwortlich ist“, so Riegger.
Die Rede ist von Martin Loydl, Vorgänger des amtierenden Klinikverbund-Geschäftsführers Alexander Schmidtke.
Vom hohen Verlust sei man „sehr überrascht“ gewesen, Schmidtke habe nach zwei Wochen im Amt über unstimmige Zahlen und ein doppelt so hohes Defizit berichtet.
Einer der Vorwürfe: Untreue
Die Folge: Der Aufsichtsrat wurde nicht entlastet. Und: Die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen Loydl zu prüfen, schwebte im Raum. Genau das geschieht aktuell.
Bernd Neufang, Vorsitzender der Bürgerinitiative (BI) Gesundheitsversorgung Kreis Calw, erstattete vor rund einem Monat Strafanzeige gegen Loydl bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart.
Konkret wirft Neufang dem ehemaligen Geschäftsführer Verstöße gegen die Strafgesetzbuch-Paragrafen 265b (Kreditbetrug), 283 (Bankrott) und 283b (Verletzung der Buchführungspflicht) vor – sowie Untreue gegenüber der Gesellschaft und den Landkreisen.
Staatsanwaltschaft prüft
Neufang spricht zudem von einem „Versagen des Aufsichtsrats, der seiner gesetzlichen Kontrollpflicht nicht nachgekommen ist“. Und: „Ich bedaure zutiefst, mich zu dem Schritt einer Strafanzeige veranlasst zusehen. Hier wurden aber Millionen in den Sand gesetzt, welche über die Kreisumlage von den Gemeinden und damit über Abgaben und Steuern von den Bürgern zu tragen sind.“
Aniello Ambrosio, Erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Stuttgart, bestätigte gegenüber unserer Redaktion den Eingang einer Anzeige in diesem Zusammenhang, ohne jedoch Namen zu nennen oder zu bestätigen. Derzeit werde „geprüft, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten bestehen“.
Loydl ist „entspannt“
Das hat zunächst nicht viel zu bedeuten. Wie Ambrosio im Gespräch ausführte, sie dies bei jeder Anzeige Standard. Ein Ermittlungsverfahren werde aber erst eröffnet, wenn sich ein Anfangsverdacht auch erhärte.
Ob es dazu kommt, ist zumindest fraglich. Loydl selbst hatte bereits im vergangenen Jahr auf Anfrage erklärt, auf ein mögliches Verfahren blicke er „entspannt“. Alle Aufsichtsratssitzungen seien dokumentiert, er habe in jeder Sitzung über die Ergebnisse berichtet. Seinen letzten Bericht habe er im Oktober 2022 abgegeben. Da sei schon klar gewesen, dass sich das Defizit auf mindestens 13,3 Millionen Euro belaufe.