Der Linachstausee lädt zwar gerade in diesen heißen Tagen zum Baden ein, offiziell ist das aber noch immer nicht gestattet. Foto: Winter

Sicherheitsgutachten für Linacher Stausee wird gefordert. Verbotsschilder bleiben stehen.

Vöhrenbach - Ein kühlendes Bad im Linacher Stausee wäre bei den derzeitigen hochsommerlichen Temperaturen gerade das Richtige. Offiziell erlaubt ist der Badespaß hier aber immer noch nicht.

Denn noch immer ist der "Gemeingebrauchsantrag" (so das sperrige Wort für eine offizielle Badegenehmigung) der Stadt noch nicht bewilligt. Man führe mit dem Landratsamt aber in der Angelegenheit Gespräche, meinte Hauptamtsleiterin Regina Saier-Grieshaber auf Anfrage.

Gefordert werde allerdings ein "Sicherheitsgutachten", "und das ist mit Kosten verbunden", betonte die Hauptamtsleiterin.

Dabei geht es nicht nur um eine Bade-Erlaubnis, sondern beispielsweise auch um die Möglichkeit, auf dem See Boot zu fahren. Interesse daran, einen Bootsverleih zu eröffnen, gibt es bereits seit längerem.

Bei dem Sicherheitsgutachten gehe es um die Frage, wie nahe an die Staumauer heran Schwimmer oder Bootsfahrer dürften und ob der erforderliche Abstand mit Bojen angezeigt werden müsse.

Dabei stehe nicht der Schutz der Staumauer oder der Geomembran im Blickpunkt, sondern die Sicherheit der Bootsfahrer oder Schwimmer.

Auch die Frage des Untergrundes spiele hier eine Rolle. Den Sinn solcher Überlegungen wollte Regina Saier-Grieshaber nicht kommentieren.

Im Raum gestanden habe ferner auch schon eine Rechtsverordnung, die das, was zulässig sein soll und was nicht, regeln könnte. Eine solche sei aber derzeit nicht mehr aktuell.

"Wir sind seit zwei Jahren an dem Thema dran", unterstrich Saier-Grieshaber. Bis zu einer Regelung der See-Nutzung müssten die Badeverbots-Schilder jedoch stehen bleiben.

Gleichzeitig bleibe es bei der Regelung, dass die Stadt hier keine Kontrollen durchführe.

Bei den ganzen Überlegungen spielt die Wasserqualität übrigens keine Rolle. "Es geht um die mechanische Sicherheit der Nutzer", so die Hauptamtsleiterin.