Die Tötung eines 23-Jährigen in Villingen war ein tragischer Unfall. Foto: Marc Eich

Kein Tötungsdelikt, sondern Versehen: Polizei spricht von verbotenem Umgang mit Schnellfeuerwaffe.

Villingen-Schwenningen - Die Tötung des 23-Jährigen in einem Waldstück bei Villingen stellt sich nach ersten Ermittlungen als tragischer Unglücksfall beim verbotenen Umgang mit einer Schnellfeuerwaffe dar. Dies gaben die Staatsanwaltschaft Konstanz und das Polizeipräsidium Tuttlingen am Samstagabend in einer gemeinsamen Presseerklärung bekannt.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand trafen sich die beiden jungen Männer im Alter von 22 und 23 Jahren - beide kennen sich von der Arbeitsstelle - in Begleitung der Freundin des Älteren in den späten Abendstunden auf einem Waldparkplatz an der "Alte(n) Vöhrenbacher Straße" in dem zwischen Villingen und Pfaffenweiler gelegenen Waldstück. Sie hatten offenbar die Absicht, dort mit einer illegal erworbenen beziehungsweise illegal erlangten Schnellfeuerwaffe - ähnlich einer Maschinenpistole - verbotene Schießübungen durchzuführen.

Mutmaßlich löste sich, als der jüngere der beiden Männer dem 23-Jährigen die Waffe übergeben wollte, vermutlich infolge ungeübter Handhabung eine Schuss-Serie aus der Schnellfeuerwaffe und traf den Gegenüberstehenden mehrfach in Bauch und Brust. Der Getroffene erlag kurz darauf den massiven Verletzungen.

Sollten die weiteren Ermittlungen nicht zu einem anderen Ergebnis führen, muss sich der 22-Jährige nun zumindest wegen des Tatbestandes der fahrlässigen Tötung verantworten. Nach der Durchführung der kriminaltechnischen und sonstigen polizeilichen Maßnahmen wurde der 22-Jährige auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Konstanz auf freien Fuß gesetzt, da die strafprozessualen Voraussetzungen für eine Haft nicht gegeben sind. Der Mann wird entsprechend betreut.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Rottweil und der Staatsanwaltschaft Konstanz zu den näheren Tatumständen dauern an.