Polizeiliche Ermittlungen zu tödlichen Schüssen abgeschlossen. Wird Anklage erhoben? Mit Video
Villingen-Schwenningen - Sieben Monate nach den tödlichen Schüssen auf einen 23-Jährigen im Neuhäuslewald sind die polizeilichen Ermittlungen zu dem Fall abgeschlossen. Nun ist klar: Die Waffe wurde über das Internet gekauft.
Zu dritt traf man sich im Wald für illegale Schießübungen – am Ende ist ein junger Mann tot. Dieses schreckliche Szenario am 8. Februar an der Alten Vöhrenbacher Straße im Neuhäuslewald ist nun gänzlich durch die Kriminalpolizei Rottweil aufgeklärt worden "Die polizeilichen Ermittlungen sind abgeschlossen", berichtet Dieter Popp, Sprecher des Polizeipräsidiums Tuttlingen gegenüber unserer Zeitung.
Demnach war ein 23-Jähriger, der in Tuttlingen wohnte, gemeinsam mit seiner Freundin aus Villingen-Schwenningen in den Wald gefahren – in seinem roten Skoda Fabia transportierte er eine Waffe, die dem jungen Mann wenig später zum tödlichen Verhängnis werden sollte.
Genau jene Waffe, bei der es sich um ein Sturmgewehr handelt, stand in den vergangenen Wochen und Monaten im Mittelpunkt der Ermittlungen. "Das Sturmgewehr wurde vermutlich über das Internet erworben", erklärt Popp. So habe das spätere Opfer zu einem Österreicher Kontakt aufgenommen, um diese zu kaufen. Popp: "Die Waffe wurde jedoch nicht am Stück geliefert, sondern viel mehr erwarb der 23-Jährige mehrere Waffenteile." Zusammengesetzt sei das Sturmgewehr ähnlich einer M16, einer Colt M4 oder einer AR-15 – alle samt Waffen, mit denen vor allem Soldaten ausgestattet werden.
Österreichische Behörden ermitteln gegen Waffenverkäufer
Der Polizeisprecher berichtet, dass es insbesondere nach dem Jugoslawienkriegen und der Auflösung des dortigen Staates "durchaus möglich" sei, an solche Waffen zu gelangen. In diesem Fall jedoch nicht ohne Folgen: Wie Popp erklärt, würden mittlerweile die österreichischen Behörden gegen den Waffenverkäufer ermitteln. "Unsere Ermittlungen haben zur Feststellung der Person geführt", so der Sprecher weiter.
Und auch auf den Schützen, der nach der Tat rasch wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, könnte noch ein Prozess warten. Im Raum stehe neben der fahrlässigen Tötung ebenso der Verstoß gegen das Waffengesetz aufgrund des Führens und des Gebrauchs des Sturmgewehrs. Ob es zu einer Anklage kommt, prüft nun die Staatsanwaltschaft Konstanz. Keine Konsequenzen muss hingegen die junge Frau befürchten. Gegen sie wurde seitens der Polizei nicht weiter ermittelt.