Für das Gericht war es eine eindeutige Interessenkollision im Sinne eines Parteiverrats. Foto: dpa

Landgericht bestätigt Verurteilung wegen Parteiverrats. Geschäftsmann bei Testaments beraten.

Villingen-Schwenningen - Das Landgericht Konstanz hat jetzt die Berufung eines 55-jährigen Anwalts aus Villingen gegen seine Verurteilung wegen Parteiverrats verworfen. Auch die Berufung der Staatsanwaltschaft, die den Anwalt anstatt mit 12 000 Euro mit 14 400 Euro bestraft sehen wollte, wurde verworfen. Diese Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Der seit vielen Jahren in Villingen niedergelassene Anwalt behauptete vor Gericht, er habe die Interessenkollision nicht gesehen, in die er im Jahr 2007 geraten war. Zunächst hatte er vor elf Jahren einen Geschäftsmann bei der Erstellung seines Testaments beraten, in dem die Tochter des Mannes zur Haupterbin bestimmt wurde. Der Ehefrau stand der Pflichtteil zu oder in Verrechnung ein Geldvermächtnis oder lebenslanges Wohnrecht in einem von der Tochter zu erbenden Haus in Bad Dürrheim.

Nach dem Ableben des Mannes, der mit seiner Frau ein Teppichgeschäft in Villingen betrieben hatte, kam es zwischen Mutter und Tochter wegen der Erbangelegenheit zu einem Rechtsstreit. Die Witwe beauftragte den Anwalt ihres verstorbenen Ehemannes, nun ihre Interessen zu vertreten, die ganz offensichtlich denen des Verstorbenen entgegenstanden.

Für das Gericht war dies eine eindeutige Interessenkollision im Sinne eines Parteiverrats. Und auch die Anwaltskammer Freiburg sah das so und verhängte eine standesrechtliche Rüge über den Anwalt. Sie war von der Tochter des Verstorbenen über das Fehlverhalten des Angeklagten informiert worden. Dieser legte damals zwar Widerspruch ein, kümmerte sich aber nach eigenen Angaben nicht weiter um die Angelegenheit, sondern blieb bis Juli 2009 für die Witwe tätig.

Vor Gericht bedauerte der hoch verschuldete Jurist sein damaliges Verhalten, gleichzeitig behauptete er aber, von der rechtskräftigen Rüge erst zu diesem Zeitpunkt erfahren zu haben. Da habe er sein Mandat dann auch sofort niedergelegt. Eine Interessenkollision hielt er nicht für gegeben, weil es sich seiner Ansicht nach bei dem im Jahr 2007 vollstreckten Testament nicht korrekt um das gehandelt habe, das er sechs Jahre zuvor entworfen hatte.

Es ist vorstellbar, dass der Verteidiger des Anwalts nach dieser Niederlage noch eine Revision am Oberlandesgericht Karlsruhe beantragen wird.