Blick auf das Konstanzer Landgericht Foto: Seeger

Familienvater in Hinterhalt gelockt. Denkzettel endet lebensgefährlich.

Villingen-Schwenningen/Konstanz - Ein 28-jähriger Familienvater lockte im Juli 2018 gemeinsam mit einer gleichaltrigen Mittäterin einen Mann in einen Hinterhalt auf dem Schwenninger EMES-Areal der ehemaligen Uhrenfabrik, um ihm dort, wie er vor Gericht angab, eine Abreibung zu verpassen. Der Angeklagte schlug auf den Geschädigten mehrfach mit einem Baseballschläger ein und verletzte ihn dabei lebensgefährlich.

Tatmotiv = Denkzettel 

Am ersten Verhandlungstag im Konstanzer Landgericht zeigten sich die beiden Beschuldigten geständig und räumten die gemeinschaftliche Tat ein. Als Tatmotiv gab der 28-Jährige an, das Opfer habe seine Frau am selben Morgen sexuell belästigt und der Familie, die eine Wohnung des Opfers mietet, bereits in der Vergangenheit das Leben schwer gemacht. Die Mittäterin stand mit dem Opfer in einem Arbeitsverhältnis und sei von dem Geschädigten ebenfalls belästigt worden.

Die 28-Jährige gab an, das Opfer am Tattag gegen die Mittagszeit im Rahmen eines geschäftlichen Termins in den Keller des ehemaligen EMES-Gebäudes gelockt zu haben, während der 28-Jährige dort bereits maskiert und bewaffnet auf sein Opfer wartete. Der Angeklagte schlug ebenda mit dem Schläger auf sein Opfer ein, das in den Innenhof flüchten konnte. Dort konnten mehrere Zeugen beobachten, wie der Beschuldigte erneut auf den Mann einschlug und erst von ihm abließ, als dieser bereits blutüberströmt zu taumeln begann. Nach der Tat floh der Angeklagte, die 28-Jährige stellte sich der Polizei. Zwei Tage später konnte auch der Mann überführt und festgenommen werden.

Keine Tötungsabsicht

Vor Gericht betonte der Angeklagte, dass er zu keinem Zeitpunkt die Absicht gehabt habe, den Angeklagten zu töten. Plan sei gewesen, dem Opfer einen Denkzettel zu verpassen. Der Staatsanwalt zweifelte an den Aussagen der Angeklagten, die von einer Kurzschlussreaktion sprachen, jedoch im Laufe des Vormittags ihren Überfall auf das Opfer geplant hatten. Nun müssen sie sich wegen des versuchten Mordes vor Gericht verantworten.