Der Kreuzungsbereich Lupfen- und Klippeneckstraße muss ab Mittwoch gesperrt werden. Foto: Pohl

Bauarbeiten gehen noch diese Woche weiter. Letzter Abschnitt der Kanalsanierung steht bevor.

VS-Schwenningen - In der Lupfenstraße beginnt am Mittwoch, 15. Januar, die Kanalauswechslung. Es ist der Auftakt des dritten Bauabschnitts. Dazu ist eine Sperrung im Kreuzungsbereich Lupfen- und Klippeneckstraße nötig.

Die Kanalarbeiten in der Lupfenstraße beginnen an diesem Mittwoch und bilden den Abschluss des Bauvorhabens zur Kanalsanierung Lichtensteinstraße. Das Bauvorhaben begann bereits im August 2018. Abschnittsweise wurde das Kanalsystem sowie die Hausanschlüsse in den umliegenden Straßen erneuert (wir berichteten mehrfach).

Erst vor etwa einem Monat wurde die Baustelle nach Beendigung der Arbeiten in der Hammerstatt- und Braunagelstraße winterfest gemacht. Die wenig winterlichen Temperaturen ermöglichen nun die Wiederaufnahme der Arbeiten. Die Firma Stumpp wird im Kreuzungsbereich Lupfenstraße/Klippeneckstraße nun zwei Schachtbauwerke, den Mischwasserkanal und Hausanschlüsse erneuern. Die Arbeiten werden unter Vollsperrung der Kreuzung Klippeneckstraße und Lupfenstraße durchgeführt.

Entsprechend der Witterung wird für den Kanalbau mit einer Bauzeit von etwa vier Wochen gerechnet, wie die Stadt mitteilt. Für den Einbau der Asphalttrag- und Asphaltdeckschicht werden entsprechende Temperaturen und Witterung vorausgesetzt und mit einer Bauzeit von drei Tagen gerechnet. Der Verkehr wird über die Lichtensteinstraße umgeleitet. Als Sackgassen sind die Lupfen- und Klippeneckstraße bis zur Baustelle befahrbar. Behinderungen in den Bereichen der Straße und Zufahrten werden so kurz wie möglich erfolgen, um die Einschränkung gering zu halten.

Buslinie ändert sich

Für die Dauer der Baumaßnahmen muss die VS-Bus-Linie 12 umgeleitet werden. Die Haltestelle Neckarbad wird geschlossen und nicht mehr angefahren. Die Fahrgäste werden gebeten, die Haltestelle Neuffenstraße zu nutzen.

Die Stadt Villingen-Schwenningen bittet die Bürger, die Anwohner und die Gewerbetreibenden um Verständnis für die Baumaßnahme und die damit verbundenen Behinderungen und Einschränkungen.