Ein Flugzeug startet auf dem Flughafen Zürich-Kloten: Profitiert vor allem die Schweiz von dem Abkommen? Foto: dpa

Bürgerinitiative: Interner Bericht des Schweizer Bundesamts demaskiert deutsche Politiker.

Villingen-Schwenningen - Edwin Fluck schlägt Alarm: Der Sprecher der Bürgerinitiative gegen den Fluglärm wertet die Absicht von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), beim Staatsvertrag Nachbesserungen zu erreichen, als »Beschönigungsversuch«.

Ausgerechnet die Schweiz hat Fluck den Beweis dafür geliefert. Geradezu begeistert ist nämlich das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt in Bern von den Vorteilen des Staatsvertrages zwischen Deutschland und der Schweiz für den Flughafen Zürich. Die Bürgerinitiative Schwarzwald-Baar-Kreis gegen die Zürcher Flugverkehrsbelastungen sieht hingegen durch die Interpretation des Amtes die deutschen Politiker demaskiert und ausgerechnet von der Schweiz den Beweis erbracht, »dass die Bürgerinitiativen recht haben«.

So triumphiert das Schweizer Bundesamt in einem »erläuternden Bericht« zum Staatsvertrag, dass das nun erzielte Verhandlungsergebnis aus Sicht der Schweiz »wichtige Vorteile« aufweise. Unter anderem diesen: »Die Anzahl der Anflüge von Norden kann nun auf 110 000 wachsen. Bei der Regelung der Stuttgarter Erklärung, welche die Anzahl auf 80 000 der Anflüge begrenzt hätte, müsste jede Bewegung über diese Limite hinaus von Osten oder Süden zum Flughafen geführt werden.«

Das Verhandlungsergebnis schont aus Sicht des Schweizer Bundesamtes die »dicht besiedelten Gebiete der Schweizer Flughafenregion«, die im Fluglärmstreit auf deutscher Seite gerne als »Züricher Goldküste« bezeichnet wurden. Hauptvorteil des Vertrages sei, dass er »keine Plafonierung der Anzahl der Nordanflüge enthält«, so schreiben die Schweizer zum Staatsvertrag: »Das hat den Vorteil, dass ein Wachstum des Flughafens auch innerhalb einer Zeitspanne, von welcher Nordanflüge zulässig sind, möglich bleibt.«

Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Flughafens ist aus Sicht der Schweizer immens, geht aus dem Bericht hervor. Rund 280 Unternehmen beschäftigen am Flughafen über 24 000 Angestellte. 196 Destinationen werden angeflogen, und über 24 Millionen Passagiere nutzen den Flughafen im Jahr.

"Bürger wurden getäuscht"

Nach Ansicht von Edwin Fluck komme aus dem vorgelegten Dokument klar und deutlich zum Ausdruck, dass der deutsche Luftraum in den sogenannten Schutzzeiten über 2400 Metern für Anflüge praktisch uneingeschränkt genutzt werden könne und der gekröpfte Nordanflug mit allen Auswirkungen auf unsere Region so gut wie beschlossene Sache sei, argumentiert Fluck. »Das jetzt auch den Bürgerinitiativen auf Umwegen zugegangene Dokument ist der Beweis dafür, dass die Bürger getäuscht wurden und auch weiterhin mit Beschönigungsversuchen beruhigt werden sollen«.

Von dem noch ausstehenden Urteil beim Europäischen Gerichtshof ist das Schweizer Bundesamt nicht im Mindesten beunruhigt, obwohl die Schweiz in erster Instanz unterlag. Die Berner rechnen mit einem Urteil im Jahr 2013 und sind unterdessen zufrieden, dass der Vertrag mit Deutschland sicherstellt, »dass der Flughafen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann, um den Flugverkehr auch längerfristig ohne Kapazitätsverluste abzuwickeln«.

Noch ist der deutsch-schweizerische Staatsvertrag im deutschen Bundestag und im Bundesrat nicht ratifiziert. Die Bürgermeister und Oberbürgermeister sowie der Landrat des Schwarzwald-Baar-Kreises wollen heute eine gemeinsame Erklärung zum Staatsvertrag abgeben