Von vier angeklagten Vergewaltigungen hatte der 44-Jährige nur eine eingeräumt. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

44-Jähriger räumt Tat ein. Forderung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung liegen auseinander.

VS-Villingen/Konstanz - Weil er seine 40-jährige, getrennt lebende Ehefrau im Frühjahr zwei Mal vergewaltigt und dabei verletzt, bedroht, sie zu Nacktfotos gezwungen und eingesperrt hat, verurteilte das Landgericht Konstanz einen 44-jährigen Mann aus Villingen zu dreieinhalb Jahren Haft.

Von vier angeklagten Vergewaltigungen hatte der 44-Jährige nur eine eingeräumt. Dafür zeigte er Reue und beteuerte, dass er seine Frau immer noch liebe und sie niemals habe verletzen wollen. Er sei damals betrunken gewesen.

In Wohnung festgehalten

Am Morgen nach dieser Tat, bei der er seine Frau stundenlang in der Wohnung festgehalten hatte, wurde er festgenommen. Seit fünf Monaten sitzt er in Untersuchungshaft. Seine Frau, die ihn wegen viermaliger Vergewaltigung angezeigt hatte, wurde vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Nach ihrer Vernehmung bestand insbesondere für den Verteidiger des Angeklagten weiterer Aufklärungsbedarf. Auch die Ehefrau selbst sollte noch einmal befragt werden, nachdem sie Zeugen gegenüber geäußert haben soll, dass nicht alle ihre Tatvorwürfe wahr seien. Die 40-Jährige erschien aber nicht mehr vor Gericht und berief sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht als Ehefrau.

15 Zeugen sagen aus

Nachdem 15 Zeugen vor Gericht ausgesagt hatte, beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, zwei der vier angeklagten Vergewaltigungsvorwürfe fallen zu lassen. Sie wurden vorläufig eingestellt. Für die restlichen Tatvorwürfe forderte sie fünf Jahre Haft. Der Verteidiger plädierte auf zwei Jahre und neun Monate Haft.

Das vom Gericht jetzt verhängte Urteil von dreieinhalb Jahren ist noch nicht rechtskräftig. Der Haftbefehl gegen den 44-Jährigen wurde aufrechterhalten.