Die BI sieht die Flughöhe von 13 000 Fuß in bestimmten Situationen unterschritten. Foto: Seeger Foto: Schwarzwälder Bote

Fluglärm: Die vorgeschriebene Mindesthöhe unterschritten

Schwarzwald-Baar-Kreis. Am Montag, 19. August, informierte der Sprecher der Bürgerinitiative gegen Züricher Flugverkehrsbelastung und Mitglied des Fluglärmbeirates, Jörg-Dieter Klatt, das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis darüber, dass am Sonntag, 18. August 2019 zwischen 10 Uhr und 12 Uhr insgesamt zwölf Flugzeuge mutmaßlich den Warteraum Rilax in zu niedriger Höhe nutzten. Diese Beobachtung unterstrich er mit zwei Fotoaufnahmen, welche mutmaßlich zu tief fliegende Maschinen im Warteraum Rilax zeigten.

Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis verschickte am 27. August an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ein Schreiben, in dem man diese Beobachtungen mitteilte. Mit gleichem Datum und Inhalt wurde auch das Bundesamt für Zivilluftfahrt Bazl in der Schweiz von den Mutmaßungen informiert. Das Landratsamt SBK stufte die Eingaben von Jörg-Dieter Klatt als substanzielle Beschwerde ein und bat beide Dienststellen um eine qualifizierte Rückmeldung.

Wochen später, am 4. November, ging beim Landratsamt SBK ein Schreiben des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung in Langen ein, aus dem hervorgeht, dass im genannten Zeitraum alle Flugzeuge den Warteraum Rilax über der vorgeschriebenen Mindesthöhe von 13 000 Fuß über dem Meeresspiegel (FL 130) eingehalten haben. Am 14. November erreichte das Antwortschreiben des Bazl den Schreibtisch des Landrates. Sehr detailliert werden die Flugbahnen zweier Flugzeuge, welche Jörg-Dieter Klatt fotografisch festgehalten hatte, durch das Bazl beschrieben. Die Messdaten aus Langen (BAF) und Ittigen (Bazl) bestätigen, dass die Flugzeuge während des Warteverfahrens im Warteraumes Rilax die Vorgaben der 220. DVO (Durchführungsverordnung) eingehalten haben.

Der Bürgerinitiative Schwarzwald-Baar-Kreis gegen Züricher Flugverkehrsbelastung wurden die beiden Stellungnahmen am 11. und 21. November über das Landratsamt zur Kenntnis gebracht. Die BI Schwarzwald-Baar-Kreis hat keine andere Antworten der zuständigen Stellen erwartet. Allein die Tatsache, dass in beiden Antwortschreiben vom "Verlassen" des Warteraumflugverfahrens gesprochen wird, lässt für die BI folgenden Schluss zu: In dem Augenblick, in welchem das Warteraumverfahren verlassen wird und die Flugzeuge in Richtung Flughafen Zürich zum radargestützten Landeanflug ansetzen, befinden sich diese im Sinkflug und verlassen damit die Flugfläche 130. Das erklärt die Beobachtung, dass die Flugfläche 130 schon über dem Schwarzwald-Baar-Kreis und innerhalb der Nutzungsfläche des Warteraums Rilax deutlich unterschritten wird, was zu einer bemerkenswerten Belastung der Bevölkerung im südlichen Teil des Landkreises führt.

Da beide – vom Bazl bestätigten Flugzeuge – sich im Moment der Aufnahmen noch im Kurvenflug in südöstlicher Richtung befanden, kann davon ausgegangen werden, dass der rein juristisch zu betrachtende Moment der Beendigung des Holdingverfahrens deutlich früher erklärt wird, als der Warteraumflug objektiv stattfindet. Dies stellt offenbar eine deutliche Schwachstelle der 220. DVO dar, erlaubt sie doch schon innerhalb zu fliegender Warteschleifen das Unterschreiten der Flugfläche 130.

Seit nunmehr 20 Jahren schwelt der Fluglärmstreit zwischen den benachbarten Regionen, ohne dass sich eine Lösung abzeichnet. Mit der Stuttgarter Erklärung haben sich Bürgerinitiativen und die politisch Verantwortlichen bis hin zur Landesregierung bereit erklärt, alljährlich bis zu 80 000 Anflüge über der Region zu dulden. Die Umsetzung dieses großzügigen Angebotes an die Betreiber des Flughafens Zürich wurde jedoch von der Bundesregierung als Entscheider bislang nicht in Erwägung gezogen.