Ein Landwirt wurde wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Foto: Bits and Splits/stockpics – stock.adobe.com/Montage: Helber

Waren die Kühe unterernährt? Warum hat ein Tier hochgradig gehinkt? Weshalb wurde der Abszess am Euter nicht von einem Tierarzt behandelt? Weil er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat, verurteilte das Amtsgericht Nagold einen Landwirt zu einer Geldstrafe von 2450 Euro.

Nagold - Der Stein kam ins Rollen, als der Bauer drei Kühe an einen Viehhändler verkaufte. Der bisherige Abnehmer war verstorben. Transportiert wurden die Tiere nicht wie sonst zum Schlachthof nach Birkenfeld, sondern zur Firma Allgäufleisch nach Kempten. Alle Rinder befänden sich in einem "desolaten Zustand" informierte der Schlachthof die zuständige Behörde in Calw. Die Kühe seien durchweg stark abgemagert, eine würde schwer lahmen, bei einer anderen habe man eine Euterentzündung und angeschwollene Klauen entdeckt.

Abszess kommt nicht von heute auf morgen

Der Angeklagte wehrte sich in der Verhandlung gegen den Vorwurf, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Dass die Kühe bei der Abholung in einen engen Pferdeanhänger geschoben worden seien, habe ihn befremdet und noch mehr, als er erfahren musste, dass sie bis ins Allgäu transportiert wurden. Dass die Tiere nicht so fleischig seien wie andere, hänge mit der Rasse zusammen. Die Futtertröge seien jedenfalls immer voll gewesen. Der Betrieb wurde Anfang 2020 auf biologische Landwirtschaft umgestellt. Seitdem erhielten seine Rinder nicht mehr das herkömmliche Kraftfutter, sondern Mais und Grünland, betonte der Angeklagte. Dass Milchkühe dann keine 70 Liter Milch mehr geben würden, sei klar. Wobei er sich fragen müsse: "Ist das noch sinnvoll?"

Nach der Mitteilung des Allgäuhofs über den Gesundheitszustand der angelieferten Schlachttiere schaltete sich das Veterinäramt Calw ein. Eine Tierärztin sagte in der Verhandlung aus, von den unterernährten Kühen seien Bilder gemacht worden, Ein offener Abszess am Euter komme außerdem nicht von heute auf morgen. Daraufhin habe man den Hof des Landwirts aufgesucht und sei erschrocken gewesen über viele stark abgemagerte und kranke Milchkühe. Dass schon lange kein Tierarzt mehr vorbeigeschaut habe – der Bauer behauptete das Gegenteil – sei offenkundig, sonst hätte ein Vermerk im Bestandsbuch gestanden. Der Strafbefehl über 4800 Euro sei berechtigt gewesen.

Im ersten Moment habe man sogar daran gedacht, den Betrieb ganz zu schließen. Zu wenig Fressplätze, daraus resultierende Rivalitäten zwischen Rindern mit und ohne Hörner, keine bequemen Liegeflächen, um in Ruhe wiederkäuen zu können, wurden von der Tierärztin als Negativbeispiele angeführt. "Und die Stallhygiene lässt auch zu wünschen übrig." Dass die Kühe stark abgemagert waren, wurde bei einem Video sichtbar, das auf dem großflächigen Monitor im Nagolder Gerichtssaal abgespielt wurde. Aus dem Bericht des Rindergesundheitsdienstes gehe nach der Blutentnahme von acht Rindern hervor, dass ein Mineralmangel und eine zu geringe Versorgung mit Proteinen festzustellen sei.

Alle Tiere sollen gut versorgt sein

Verteidiger Michael Schneider aus Reutlingen warf der Zeugin und der Staatsanwaltschaft vor, sich nicht mit den Richtlinien der biologischen Landwirtschaft auszukennen und deshalb falsche Schlüsse zu ziehen. Der Sachverhalt sei sehr komplex, deshalb müsse ein Gutachter gehört werden, "der sich in der Materie auskennt". Ob dadurch ein Erkenntnisgewinn erreicht werde, stellte der Richter infrage. In der Verhandlung gehe es letztlich nur um den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Der sei unbestritten, erklärte der Staatsanwalt. Für ihn spiele aber auch der Zustand auf dem Bauernhof eine Rolle. Es müsse gewährleistet sein, dass alle Tiere in Zukunft gut versorgt und der Betrieb in regelmäßigen Abständen kontrolliert werde. Das wurde zugesichert.

Daraufhin wurde das Verfahren unter der Voraussetzung eingestellt, dass der Landwirt 2450 Euro an eine gemeinnützige Organisation überweist.