Ein Konzessionsvertrag berechtigt zur Nutzung von Flächen für Stromleitungen. Foto: dpa/Christian Charisius

Der Gemeinde Bösingen steht ein Vergabeverfahren für einen Stromanbieter bevor. Dabei steht sie nicht alleine da.

Der Strom-Konzessionsvertrag mit der Netze BW für die Gemeinde Bösingen läuft zum Ende des Jahres 2025 aus. Dabei wurde Netze BW das Recht zur Nutzung der Markung Bösingen für die Stromtrasse erteilt, beispielsweise über Strommasten, erklärte Bürgermeister Peter Schuster bei der jüngsten Gemeinderatssitzung.

Dafür erhalte die Gemeinde eine „lukrative Vergütung“ von jährlich etwa 70 000 Euro, so Schuster. Der Vertrag hat gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz eine Laufzeit von höchstens 20 Jahren.

Für die anstehende Vergabe sei ein nachteilsfreier Vergabeprozess vom Gesetzgeber verpflichtend, erklärte Bürgermeister Peter Schuster. Dies bedeute, dass kein potenzieller Anbieter rechtswidrig ausgeklammert werden dürfe.

Mit Villingendorf

Mindestens zwei Jahre vor Vertragsablauf gelte, diesen im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Dann könnten Bieter Interesse am Vergabeverfahren bekunden. Melde sich nur ein Unternehmen, fiele die Entscheidung leicht. Komplizierte gestalte es sich, wenn sich mehrere Anbieter melden, da die Gemeinde Villingendorf in gleicher Situation sei, teilte Schuster mit.

Für Bündelung ausgesprochen

Aus diesem Grund habe er sich unter anderem mit dem Villingendorfer Bürgermeister, Marcus Türk, ausgetauscht.

Es habe sich als sinnvoll erwiesen, das Verfahren gebündelt durchzuführen, wenn auch zeitlich versetzt. Auch die Veröffentlichung der Ausschreibung werde zunächst bei Villingendorf erfolgen. Drei Monate später durch Bösingen.

Juristen mit an Bord

Schuster erklärte, es sei für Unternehmen, welche nicht aus der Region stammen, unter Umständen interessanter, wenn zwei Kommunen nebeneinanderliegen. Deswegen habe man sich für eine zeitliche Staffelung ausgesprochen.

Juristische Unterstützung notwendig

Zum Vergabeverfahren wird juristische Unterstützung hinzugezogen. „Ich sehe uns nicht im Stande oder nur bei einem enorm großen Aufwand, den Konzessionsvertrag auf den Weg zu bringen. Wir brauchen Beratung“, erklärte Schuster.

Dazu seien von Beratungsunternehmen Angebote eingegangen. Dabei habe sich der Gemeinderat in Villingendorf, auch in Hinblick auf die mögliche Entwicklung der Kosten, bereits für ein Unternehmen ausgesprochen.

Vom Gemeinderat wurde bestätigt, dass die Beauftragung eines entsprechenden Büros sinnvoll sei. Darüber hinaus kam die Frage nach Verteilung der Kosten auf. Bürgermeister Schuster versicherte, die Kostentrennung werde gemeindescharf erfolgen.

Im Bundesanzeiger

Es wurde einstimmig beschlossen, das Auslaufen des Konzessionsvertrags im Bundesanzeiger bekannt zu machen und das Vergabeverfahren einzuleiten und für den Fall, dass mehrere Anbieter Interesse bekunden, die Kanzlei mit dem wirtschaftlichsten Angebot für die Begleitung und Betreuung des Vergabeverfahrens zu beauftragen.