Freilaufende Halterkatzen müssen künftig in Unterkirnach kastriert und gekennzeichnet sein. (Symbolfoto) Foto: Schlenker

Eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Halterkatzen mit unkontrolliert freiem Auslauf wird auf der Gemarkung Unterkirnach eingeführt.

Unterkirnach - Die Halter haben sechs Monate Zeit, die Verordnung für ihre Haustiere umzusetzen. Mehrere gute Gründe führte Bürgermeister Andreas Braun an, welche für die Einführung einer Katzenschutzverordnung sprechen. Da ist zum einen die große Zahl der im Schwarzwald-Baar-Kreis freilebendenden Katzen, durch die das Kreistierheim in Donaueschingen bei deren Aufnahme an die Grenzen stößt. Nach Auskunft des Kreistierheims sind zudem immer mehr von ihnen erkrankt und haben dadurch Leiden.

Entstehung von verwilderten Katzenpopulationen

"Wir kommen damit der Bitte der Tierschützer und des Veterinäramts nach", betonte das Gemeindeoberhaupt. Weil nach Auffassung des Landesverbands Baden-Württemberg des Deutschen Tierschutzbunds die Kastrationsarbeit der Tierschutzvereine nicht für eine dauerhafte Verminderung der freilebenden Katzenanzahl ausreicht, sollen die Katzenhalter in die Pflicht genommen werden. Ohne eine Kastration tragen deren Kater und Katzen bei freiem Auslauf immer wieder zur Entstehung von verwilderten Katzenpopulationen bei, so lautet ein Fazit des Tierschutzvereins des Landes nach einer Umfrage bei lokalen Tierschutzvereinen.

Michael Klafki erkundigte sich nach der praktischen Umsetzung der Verordnung. Bürgermeister Braun beruhigte mit Hinweis auf die Zusammenarbeit mit dem Tierschutz. "Ohne eine Verordnung darf eine streunende Katze nicht einfach eingefangen und kastriert werden", ließ er mit Blick auf die aktuelle Wartezeit von einem halben Jahr wissen.

Gemeinderat stimmt zu

Der Gemeinderat stimmte der Einführung der Katzenschutzverordnung mit großer Mehrheit zu. Nach dem Beschluss sind nun die Halter von mindestens fünf Monate alten Katzen und Katern am Zug, welchen unkontrolliert freier Auslauf gewährt wird. Die Tiere müssen im nächsten halben Jahr tierärztlich kastriert und mit einem Mikrochip dauerhaft gekennzeichnet werden. Die Registrierung kann bei den kostenfreien Haustierregistern Tasso oder Findefix erfolgen.