Machte ein Verkehrsrowdy das Leben einer Rollerfahrerin schwer? Foto: © gradt – stock.adobe.com

Ist der Mercedes-Fahrer an jenem Tag wirklich wie bei „Fast & Furious“ durch die Schwenninger Innenstadt gefahren und hat eine Rollerfahrerin massiv gefährdet? Diese Frage stellte sich bei Verhandlung vor dem Amtsgericht.

Der 32-Jährige schüttelt immer wieder den Kopf, als die Anklage vor dem Amtsgericht in Villingen verlesen wird.

Wegen des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung ist der Mann angeklagt worden. Was ihm vorgeworfen wird, wirkt auf den Verteidiger „wie Szenen aus Fast & Furious“– so übertrieben hält er die Darstellung des Staatsanwalts.

Der Schauplatz war die Rottweiler Straße in Schwenningen – dort soll sich der 32-Jährige im November 2022 laut Anklage zunächst „einen verbalen Disput“ mit einem weiteren Autofahrer geliefert haben, wobei er hierfür gar aus seinem Mercedes ausgestiegen war.

Das war aber erst der Anfang der gesamten Geschichte. Denn der Disput habe dafür gesorgt, dass der nachfolgende Verkehr zum Anhalten gezwungen war. Eine Rollerfahrerin habe darauf ungehalten reagiert, es sei zum Zeigen des Mittelfingers gekommen. Die Folge laut Staatsanwaltschaft: eine wilde Verfolgungsjagd des Angeklagten hinter der Rollerfahrerin her.

Wollte er die Frau von der Fahrbahn rammen?

Mit „hoher Geschwindigkeit“ sei der Mercedes-Fahrer die Schützenstraße und die Marktstraße entlang gebraust, habe die Frau dabei zum Anhalten aufgefordert – kurz darauf sei die Situation gänzlich eskaliert. Der 32-Jährige habe die Frau auf Höhe des Rathauses „gezielt von der Fahrbahn rammen“ wollen, es sei dabei tatsächlich zu einer Berührung zwischen seinem Wagen und der Fahrerin gekommen.

In der Folge sei das Bein der Frau zwischen Fahrzeug und ihrem Roller eingequetscht worden, wobei die Abdeckung am Zweirad gebrochen sei. Einen schweren Sturz oder eine Kollision habe die Fahrerin laut Anklage trotz des in Schlingern geratenen Rollers verhindern können. „Das war eine äußerst gefährliche und brenzlige Situation, die glimpflich ausgegangen ist“, brachte es der Staatsanwalt auf den Punkt.

Verfahrene Situation für den Angeklagten

Erneutes Kopfschütteln des Angeklagten. Sein Verteidiger macht deutlich, wieso der 32-Jährige mit den Ausführungen nicht einverstanden ist. „Es ist einseitig ermittelt worden“, so der Rechtsanwalt. Tatsächlich konnten auch vor Gericht keine Entlastungszeugen präsentiert werden, nur zwei Geschädigte hätten vom Richter und den Verfahrensbeteiligten gehört werden können. Dass sie die Geschichte bestätigen dürften, schien klar. Die Verteidigung ließ sich angesichts der verfahrenen Situation – auch ein Gutachten stützte die Angaben der Anklage – auf eine Verständigung ein. Die Folge: Der 32-Jährige legte (wenn auch etwas widerwillig) vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab, konnte dann aber auf eine milde Strafe hoffen. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf einen minderschweren Fall, forderte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung, eine Geldstrafe und ein Führerscheinentzug für weitere drei Monate. Diesem Vorschlag folgte auch das Gericht. Der Mann muss nun 2000 Euro an die Kreisverkehrswacht zahlen. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.