Auf einer Strecke von 180 Metern wurden in der Horgener Straße in Zimmern zu hohe Lärmwerte für die Anwohner errechnet. Abhilfe soll eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Stundenkilometer schaffen. Foto: Weisser

Mit dem verabschiedeten Lärmaktionsplan und dem beschlossenen Maßnahmenpaket ist der Gemeinde Zimmern zwar nicht der ganz große Coup gelungen - doch ein Anfang für weniger Verkehrslärm in der Gesamtgemeinde ist gemacht.

Zimmern o.R. - Mit dem Verkehrsthema sei man noch lange nicht am Ende, räumte Bürgermeisterin Carmen Merz in der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend ein. Sie verwies auf die intensiven Bemühungen der Gemeinde um Verbesserungen hinsichtlich der Verkehrs- und Lärmproblematik. Nach den Ortschaftsräten Flözlingen und Horgen – für den Ortsteil Stetten wurde keine Lärmbetroffenheit errechnet – stimmte auch der Gemeinderat dem Lärmaktionsplan und den vorgeschlagenen Maßnahmen zu. Diese beschränken sich im Moment auf Anordnungen von Geschwindigkeitsreduzierungen (Tempo 30) in Zimmern, Horgen und Flözlingen.

Für die Umsetzung ist die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Rottweil zuständig. Bei den Tempo-30-Strecken – so die Rathauschefin - werde die Gemeinde "Lückenschlüsse" beantragen. Dies sei grundsätzlich möglich, ergänzte Gemeindesachbearbeiter Heiko Gutekunst und erklärte weiter: Strecken mit Geschwindigkeitsreduzierung könnten bis zu 300 Meter erweitert werden, um mehrere Wechsel bei den Geschwindigkeitsvorgaben hintereinander zu vermeiden. "Wir hoffen, dass wir sie bekommen", meinte die Bürgermeisterin.

Berechnung statt Messung

Gutekunst wies in der Sitzung noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Berechnungen des beauftragten Ingenieurbüros BS Ingenieure aus Ludwigsburg um ein "theoretisches Modell" handle. Die Lärmbetroffenheit der Anwohner durch den Straßenverkehr sei errechnet, jedoch nicht gemessen worden. In Zimmern wurde eine Überschreitung der Lärmwerte für einen Teil der Hauptstraße (Kreisstraße 5540) sowie für einen Streckenabschnitt der Horgener Straße (Kreisstraße 5541) ermittelt. Der Lärmaktionsplan sieht in beiden innerörtlichen Bereichen ganztags Tempo 30 für beide Fahrtrichtungen vor.

Für die Hauptstraße soll das 30-Tempolimit auf einer Strecke zwischen dem westlichen Ortseingang und dem Kreisverkehr Hauptstraße / Horgener Straße gelten. In der Horgener Straße wäre grundsätzlich nur eine kurze Strecke von 180 Meter (vom Kreisverkehr bis zum Gebäude Horgener Straße 8) betroffen. In Flözlingen sind Teilstrecken der Bergstraße wie auch der Stettener Straße/Eschachstraße und in Horgen ein Stück der Niedereschacherstraße von möglichen verkehrsrechtlichen Anordnungen tangiert (wir haben berichtet). Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in der Flözlinger Bergstraße soll auf den Abschnitt von der Kirche bis zur Einmündung in die Stettener Straße ausgedehnt werden.