Die Ortsdurchfahrt Hammereisenbach wird in den nächsten sechs Monaten saniert und macht eine Vollsperrung notwendig . Foto: Hartmut Ketterer

Bei der Anliegerversammlung informierte die Stadt zusammen mit dem Regierungspräsidium und dem Planer über die von April bis September anstehenden Sanierungsarbeiten in Hammereisenbach. Auf die Anwohner kommen einige Einschränkungen zu.

Auf erwartungsgemäß großes Interesse stieß die Anliegerversammlung aufgrund der anstehenden Sanierung der Hammereisenbacher Ortsdurchfahrt. Ortsvorsteher Patrick Hellenschmidt blickte bei der Begrüßung auf eine voll besetzte Sommerberghalle.

 

Die Daten der vier Sanierungsabschnitte zeigten dann auf, dass auf die Hammereisenbacher Bürger und Durchreisende belastende und erschwerende Zeiten in den nächsten sechs Monaten zukommen. Für diese notwendigen Bauarbeiten wurden die Bürger um Verständnis gebeten. Dazu gehören großräumige Umleitungsstrecken über Furtwangen oder Bubenbach. Die Sperrung wird im System eingepflegt, so dass Navifahrern die Umleitungen angezeigt werden.

Gerhard Holzbaur vom Regierungspräsidium Freiburg (RP) erklärte, warum die Arbeiten nur unter Vollsperrung in den vier Abschnitten möglich sind. Die Sicherheitsrichtlinien des Landes und der Verkehrsbehörde sind streng und erlauben keine halbseitige Sperrung. Der Vorteil sei allerdings, dass schneller gearbeitet werden kann und man eine bessere Asphaltdecke erhält, zitierte Holzbaur.

Asphaltarbeiten Zuerst werden elf Zentimeter der sehr verschlissenen Orts-Asphaltdecke auf einer Länge von etwa eineinhalb Kilometern abgefräst. Nach Fertigstellung der Arbeiten wird die Straßenfahrbahn in zwei Schichten wieder aufgebaut.

Die beteiligten Partner Rainer Christ von den BIT Ingenieuren aus Villingen, stellte die Teilabschnitte und den Umfang des Projekts vor. So erfolgen die Straßensanierung und die Brückensanierung Hammerbach im Auftrag des Landes Baden Württemberg. Die Stützmauersanierungen teilen sich das Land und die Stadt Vöhrenbach. Die Erneuerung der Wasserversorgung und der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen ist Aufgabe der Stadt.

Die 1000 Meter lange Wasserleitung wird von 100 auf 150 Millimeter erweitert. Neben der Straßensanierung werden zwei Stützmauern mit Geländer, die Hammerbrücke komplett und die im Straßenbereich befindlichen Hydranten auf Vordermann gebracht. Fünf Bushaltestellen gehören zum Projektumfang.

Auf großes Interesse stößt die Anliegerversammlung in der Hammereisenbacher Sommerberghalle. Foto: Hartmut Ketterer

Rainer Christ führte aus, dass die Wasserleitungen auf öffentlichem Gebiet Sache der Stadt sind. Es wird angeboten, die privaten Wasseranschlüsse zu Lasten der Hauseigentümer ebenfalls, so fern nötig, machen zu lassen. Eine Pflicht dazu gibt es nicht.

Anregungen der Anwohner In der Diskussionsrunde zeigte sich, dass trotz umfangreicher Vorplanungen Klärungsbedarf in einzelnen Punkten herrscht. Jürgen Haberstroh fragte nach der Postzustellung, und Thomas Demattio brachte den Hammerackerweg mit Ampelbetrieb als innerörtliche Umfahrung ins Gespräch. Unter Umständen sollte die Polizei kontrollieren, falls Durchreisende das Anliegerrecht missbrauchen. Eine angemessene Regelung der Müllabfuhr ist noch zu klären.

Philipp Schuh machte auf die Gefahren für die Kindergartenkinder, die zu Fuß unterwegs, sind aufmerksam. Die Beförderung zum Kindergarten bleibt unverändert.

Thomas Frank vom Gasthaus Hammer erhielt die Zusage, dass nach Feierabend, so gegen 17.30 Uhr, die Gaststätte angefahren werden kann. Freitags ist gegen 15.30 Uhr Arbeitsende. Für die Anlieger ist dann die Ortsdurchfahrt nutzbar. Für Durchreisende gilt jedoch die Vollsperrung.

Keine Ausnahme für Bauern die Schülerbeförderung angesprochen erklärte Christine Breithut vom Bauamt Vöhrenbach, dass es ab dem 15. April diesbezüglich einen neuen Busfahrplan gibt.

Landmarktbetreiber Andreas Würthner wartet auf konkrete Daten, damit Anlieferungen und Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter geregelt und die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden können.

Michael Bärmann von Unterroturachhof sprach im Namen einiger Landwirte, die ihre Felder um Hammereisenbach bewirtschaften müssen. Christ konnte nur eine kurzfristige Abstimmung mit dem Polier anbieten, damit die landwirtschaftlichen Fahrzeuge passieren und die Ernte eingefahren werden kann. Eine Sonderregelung für Landwirte ist nicht vorgesehen.

Urachs Ortsvorsteher Martin Schneider wollte wissen, ob Rettungsfahrzeuge während der Sanierungsmaßnahme durch kommen, was Christ bejahte.

Förster Michael Willmann erfuhr auf Nachfrage, dass bergaufwärts ein Fahrradsicherheitsstreifen rechts aufgebracht werde und das Parken auf diesem Streifen dann verboten ist.

Ersatzhaltestelle für Bus Christ ergänzte, dass die Rathausabfahrt zum Umfang der Bauarbeiten gehöre. Da während der Leitungsarbeiten Notwasserversorgungen nötig sind, werden die Zähler der betroffenen Hausbesitzer ausgebaut.

Michael Mayer interessierte sich für das abgefräste Asphaltmaterial zum Privatgebrauch. Holzbaur vom RP verwies auf die Entscheidung der Umweltbehörde, da eventuell Giftstoffe im Asphalt gegen eine Wiederverwertung sprechen.

Zum Busverkehr erfuhren die Hammereisenbacher Bürger, dass die Andienung morgens und mittags gewährleistet ist und es eine Ersatzhaltestelle beim Friedhof gibt.

Kämmerer Armin Pfriender dankte den Anliegern der Urachstraße für das Verständnis für die Mehrbelastung während und wies gleichzeitig auf Folgeschäden des Hammerackerweges im Falle einer Umleitungsnutzung hin.

Der Ablauf

Bauabschnitte Die von der Baufirma Joos aus Hartheim bestätigten Termine sehen folgende Bauzeitenplanung bei der Sanierung der Hammereisenbacher Hauptstraße vor. Der Teilabschnitt 1 (TA 1) Urachstraße bis Hammerackerweg Ost ist vom 15. April bis 19. Juni eingeteilt. TA 2 (21. Juni bis 6. September) bedeutet Hammerackerweg Ost bis Gebäude 10. TA 3 (9. bis 27. September) betrifft den Unterhammer von Gebäude 10 bis zur Einmündung L 180 bei der Friedhofskreuzung. Der letzte Bereich TA 4 (30. September bis 4. November) umfasst die Strecke von der Urachstraße bis zur Einmündung L 180. Wenn nichts Gravierendes vorkommt, sind die Termine bindend. Bei Verzug ist eine Vertragsstrafe vereinbart. Für Fragen und Lösungen während der Arbeiten können Rainer Christ und Maximilian Hafner von den BIT Ingenieuren kontaktiert werden.