Der Gewerbepark an der Nagold entwickelt sich. Die Objekte und Gebäude haben Bestandsschutz. Foto: Baum

Für den Bebauungsplan „Gewerbepark an der Nagold“ in Ebhausen beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung eine Veränderungssperre.

Bürgermeister Volker Schuler konnte die Gemeinderäte nach einer kurzen Diskussion davon überzeugen, dass die Veränderungssperre verhängt werden sollte.

Zur Sicherung der durch den Bebauungsplan verfolgten Ziele wird das Instrument der Veränderungssperre angewendet – eine Zurückstellung von Baugesuchen würde zur Sicherung der Planung nicht ausreichen. Die Veränderungssperre hat den Zweck, Bauvorhaben und wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken zu verhindern, die den Planungszielen widersprechen. Wird nämlich keine Veränderungssperre erlassen, besteht die Gefahr, dass durch Einzelvorhaben die Planung wesentlich erschwert oder gar unmöglich gemacht wird.

Gemeinde kann Frist um weiteres Jahr verlängern

Die Geltungsdauer einer Veränderungssperre beträgt zunächst zwei Jahre. Die Gemeinde Ebhausen kann aber die Frist um ein weiteres Jahr verlängern. Und wenn besondere Umstände es erfordern würden, kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern. In jedem Fall aber tritt die Veränderungssperre außer Kraft, sobald der Bebauungsplan rechtsverbindlich abgeschlossen ist.

Der Geltungsbereich der nun beschlossenen Veränderungssperre entspricht dem Bebauungsplan-Vorentwurf vom September 2021. Grob handelt es sich um den Bereich zwischen der Uferstraße, Nagolder Straße, Tankstelle, Penny, Netto-Supermarkt, und der Baufirma Rau. Betroffen sind von der Veränderungssperre insgesamt 36 Baugrundstücke gewerblicher Art. Im März ist der mit Veränderungssperre versehene „Gewerbepark an der Nagold“ erneut Thema im Gemeinderat.

Einstimmigkeit herrschte beim Beschluss des Gemeinderates. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind sowie Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie alle Unterhaltungsarbeiten und auch die Fortführung einer bislang ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre natürlich nicht berührt.

„Sehne-Rückzug“ nicht aus Kostengründen

Ebhauser Bürger fragen sich vielleicht manchmal, weshalb das Ladengeschäft der Bäckerei Sehne derzeit leersteht. „Der Rückzug geschah nicht aus Kostengründen“, betonte der Expansionsleiter Andreas Lutz der Firma Sehne. Überfahrtsrechte seien seitens Penny versprochen worden – doch es kam anders als geplant.

Im Nachhinein bedauert Andreas Lutz den Rückzug - „aber man kann nicht alle Interessen bedienen“. Und: „jetzt haben wir den Salat.“