Bei Krediten sind die Gebühren oft zu hoch Foto: dpa

Weitere Niederlage für Banken und Sparkassen: Bei Verbraucherkrediten erhobene Bearbeitungsgebühren sind nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) unzulässig. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil.

Weitere Niederlage für Banken und Sparkassen: Bei Verbraucherkrediten erhobene Bearbeitungsgebühren sind nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) unzulässig. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil.
 
Frankfurt - Hat die Entscheidung des BGH grundsätzliche Bedeutung?
Es wurde konkret zwar in nur zwei Fällen verhandelt – je ein Kunde der Postbank und der Essener Nationalbank hatten geklagt. Aber die Richter des 11. Zivilsenats haben ein Grundsatzurteil gesprochen, auf das sich Kläger auch bei anderen Geldhäusern berufen können (AZ: XI ZR 170/13 und 405/12).
Um was geht es genau?
Nimmt ein Verbraucher für den Kauf eines Autos, eines Sofas oder einer Waschmaschine einen Kredit auf, berechnen Banken und Sparkassen bislang zusätzlich zu den Zinsen in der Regel eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von ein bis drei Prozent der Darlehenssumme. Bei 10 000 Euro sind das also zwischen 100 und 300 Euro. In den beiden jetzt vom BGH verhandelten Fällen bei der Postbank und der National-Bank ging es um Gebühren von 1200 und 100 Euro.
Sind es die bislang einzigen Klagen?
Bei weitem nicht. Allein der Anwalt, der die beiden Mandanten in Karlsruhe vertreten hat, berichtet von Aufträgen von rund 2000 Verbrauchern. Angeblich sind bis zu 7000 Verfahren anhängig. Die Verbraucherzentralen listen unzählige Urteile gegen Sparkassen, Volksbanken, gegen die Commerzbank, die Deutsche Bank, die Postbank, Santander und die Targobank auf. Sogar die Nürnberger Umweltbank wurde verklagt, sie hat zunächst Berufung eingelegt, sie dann aber wieder zurückgezogen. Verbraucherzentralen haben diverse Institute in der Vergangenheit immer wieder abgemahnt. Ein Grundsatzurteil gab es bislang allerdings noch nicht.
Warum hält der BGH die Bearbeitungsgebühr für unzulässig?
Die Bearbeitungsgebühr erheben die Institute nach Ansicht der Richter für eine Dienstleistung, die sie ohnehin aus eigenem Interesse und aufgrund von Rechtspflichten erbringen müssen, um das eigene Risiko zu minimieren. Dazu zähle unter anderem die vom Kreditwesengesetz vorgeschriebene Bonitätsprüfung des Kunden. Die Kosten dafür dem Kunden in Rechnung zu stellen sei eine unangemessene Benachteiligung.
Was können geschädigte Verbraucher tun?
Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest bieten über das Internet Beratung und auch Musterbriefe an, mit denen Ansprüche geltend gemacht werden können. Den Erfahrungen zufolge erstatten die Institute von sich aus keine Gebühren, der Kunde muss selbst aktiv werden. Mit dem Grundsatzurteil sind die Chancen der Verbraucher auf Rückzahlung der Gebühr erheblich gestiegen.
Gilt eine Verjährungsfrist?
Eigentlich gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Das hieße,für Kredite, die vor 2011 aufgenommen wurden, könnten Verbraucher die Bearbeitungsgebühr nicht zurückverlangen. Verbraucherschützer halten die Ansprüche aber nicht für verjährt, wenn die Gebühr in den letzten zehn Jahren gezahlt wurde. Vor Herbst 2011 sei die Rechtslage unklar gewesen. Deshalb hätten Klagen erst danach Sinn ergeben. Dies wiederum begründe die längere Verjährungsfrist.
Um welche Summen geht es?
Im Einzelfall können es Gebühren von weniger als 100 Euro sein, aber je nach Höhe des Kredits auch einige Tausend Euro. Experten schätzen, dass auf Banken und Sparkassen insgesamt Forderungen in Millionenhöhe zukommen. 2013 haben sie der Bundesbank zufolge Konsumentenkredite im Gesamtvolumen von rund 61 Milliarden Euro vergeben.
Wie ist die Praxis heute?
Nach wie vor stellen etliche Banken und Sparkassen ihren Kunden bei Anschluss eines Kreditvertrages eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Viele andere verzichten vor dem Hintergrund der Klagewelle mittlerweile darauf. Im Einzelfall muss es der Verbraucher bei der Bank erfragen. Generell aber dürften alle Geldhäuser in Zukunft auf die Gebühr verzichten.
Werden Verbraucherkredite jetzt günstiger?
Günstig sind sie angesichts des derzeitigen niedrigen Zinsniveaus und der harten Konkurrenz ohnehin. Dass sie nach der Entscheidung des BGH und dem Aus für die Bearbeitungsgebühr noch günstiger werden, ist eher unwahrscheinlich. Experten wie Max Herbst von der Frankfurter Finanzberatung FMH sind sich sicher, dass Banken und Sparkassen kaum auf Marge, also ihre Gewinnspanne, verzichten werden und einfach einen leicht höheren Zins verlangen. Für Verbraucher heißt dies wie bisher auch schon: Kreditangebote genau vergleichen.