Bundesgerichtshof Grenzen bei Standgebühren für abgeschleppte Autos
Obwohl ein abgeschlepptes Auto mehr als ein Jahr lang bei der Abschleppfirma stand, bekommt diese nur Standgebühren für fünf Tage. Die Gebühren dürften nur so lange erhoben werden, bis der Halter sein Auto zurückfordert, entschied der BGH. 17.11.2023