Ein weiteres Kapitel in der Geschichte um den Schrottplatz in Engstlatt ist beendet. Das Hechinger Gericht gab der Berufung des Angeklagten statt. Der Mann muss nun doch nicht für drei Monate in Haft. Foto: Dick

Im Fall des nicht ganz legal betriebenen Schrottplatzes in Engstlatt hat das Landgericht Hechingen am Montag das Urteil gefällt.

BalingenMeterhoch türmten sich die Schrottberge in der Anlage im Gebiet „Lehenmorgen“ (wir haben berichtet). Anhängig gegen den knapp 60-jährigen Betreiber waren zwei Verfahren. Bei dem einen ging es um verwaltungsrechtliche Dinge, bei dem anderen ums Strafrecht.

In Engstlatt sorgt der Betrieb seit Langem für Aufregung bei den Anliegern. Und auch beim Landratsamt, denn statt der genehmigten 100 Tonnen Schrott wurde dort bis zu dreimal so viel Alteisen gelagert.

2020 anonym angezeigt

2020 wurde der Engstlatter Betreiber anonym angezeigt, und im März vergangenen Jahres zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt. Jetzt, gut ein Jahr später, fand die Berufungsverhandlung statt.

Warum so spät? Am Land-, wie auch am Amtsgericht drehte sich in den vergangenen Jahren das Personalkarussell innerhalb des Richterstands rasant.

Bewährung statt drei Monaten Haft

Das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts Balingen wurde auf die Berufung des Angeklagten hin abgeändert: Die ursprünglich verhängte Freiheitsstrafe von drei Monaten wird nicht vollstreckt.

Damit ist ein weiteres Kapitel in diesem Fall geschlossen, der die Gerichte und Behörden bereits seit 2011 beschäftigt. Hintergrund der ganzen Sache: Für den Platz gibt es keine immissionsrechtliche Genehmigung. Das letzte Kapitel allerdings wird der Gerichtstermin am Montag in der Zollernstadt vermutlich nicht gewesen sein. Das Landratsamt hatte erst die Berufungsverhandlung abwarten wollen, ehe nun eventuell weitere verwaltungsrechtliche Schritte gegen den Mann eingeleitet werden.