Boris Palmer vor dem VGH: Der Tübinger OB ist von dem Urteil enttäuscht. Foto: dpa/Tatjana Bojic

Die Satzung der Stadt Tübingen über eine Besteuerung von Einwegverpackungen ist unwirksam. Die Unistadt muss nun entscheiden, ob sie weiter kämpfen will.

Gerichtsurteile haben häufig eine doppelte Botschaft. Da ist zum einen der Urteilsspruch an sich. Schuldig oder nicht schuldig, hopp oder top, ja oder nein. Und dann ist da die Begründung. Sich in die hineinzulesen ist oft lohnend, denn dort können Wege aufgezeigt werden, die zu beschreiten in der Zukunft lohnt. Im Urteil zur Tübinger Verpackungssteuer hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) der Unistadt auf den ersten Blick eine klare Niederlage beschert. Die Satzung der Stadt ist nichtig. Ob die Niederlage auch auf den zweiten Blick so klar sein wird, das lässt sich erst im April sagen, dann wird die Begründung nachgereicht.

 

Beim Abfall hat der Bund das Sagen

Die Vermutung liegt nahe: Die Richter des Zweiten Senats sehen die kommunale Steuer im Widerspruch zum Bundesrecht. Der Bund hat beim Thema Abfall das, was man die Regelungskompetenz nennt. In die hat Tübingen eingegriffen.

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Wie es nun weitergeht, wird sich erst nach der Begründung des Gerichts zeigen. Zahlreiche Kommunen in Deutschland hatten mit großem Interesse nach Tübingen geblickt. Sie würden ebenso gerne eine Verpackungssteuer erheben, wollen das rechtliche Risiko aber zunächst der Unistadt überlassen. Das war vor 30 Jahren noch anders. Als Kassel 1991 eine Verpackungssteuer verabschiedet hat, waren rund 40 Kommunen nachgezogen – und mussten das Geld zurückerstatten, als das Bundesverfassungsgericht die Steuer 1998 gekippt hat. Dieses breite Interesse hatten wohl auch die Richter des Zweiten Senats im Blick, sie haben die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich zugelassen. Der Rechtsstreit ist also noch nicht zu Ende.

In der Stadt ist das Projekt nicht unumstritten

Ob Tübingen die nächste Instanz mit der Frage beschäftigen wird, das muss nun der Gemeinderat der Stadt entscheiden. Unumstritten ist das Projekt dort nicht. Der Rat hatte die Einführung der Verpackungssteuer am 30. Januar 2020 beschlossen, und zwar mit 25 Jastimmen gegenüber 14 Neinvoten. Dagegen stimmten CDU, FDP, die Tübinger Liste und Teile der Linken. Bis zu einer Entscheidung bleibt erst einmal alles beim Alten. Akzeptiert der Gemeinderat das Urteil, ist die Verpackungssteuer aufgehoben. Geht die Stadt in Revision, bleibt sie bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestehen. Oberbürgermeister Boris Palmer zeigt sich enttäuscht: „Wir haben gezeigt, dass die Steuer funktioniert. Überall in Tübingen breitet sich Mehrweg aus, die große Menge der Menschen ist zufrieden“, so das Stadtoberhaupt.

Mehr als 400 Betriebe betroffen

Aktuell sind von der Steuer rund 440 Betriebe betroffen. Sie müssen seit Januar 50 Cent für jeden Einweggetränkebehälter sowie für Einweggeschirr und -speiseverpackungen sowie 20 Cent für jedes Einwegbesteck-Set bezahlen. Pro Einzelmahlzeit werden maximal 1,50 Euro kassiert. Die Steuern müssen sowohl für den sofortigen Verzehr als auch für Speisen und Getränke zum Mitnehmen bezahlt werden. Wie viele Betriebe die Steuer an den Endverbraucher weitergeben, sei nicht bekannt, heißt es aus dem Rathaus. Die Tübinger McDonald’s-Filiale, deren Franchisenehmerin das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof betrieb, hat die Steuer bisher auf jeden Fall nicht an die Gäste weitergegeben.