Der Spielplatz am Wald: Nach 20 Uhr darf dieser und auch die anderen Spielplätze nicht mehr genutzt werden. Foto: Schlenker Foto: Schwarzwälder-Bote

Rege Diskussion im Unterkirnacher Gemeinderat / Neue Satzung mit drei Gegenstimmen beschlossen

Von Ulrich Schlenker

Unterkirnach. Wie lange dürfen sich Kinder am Abend auf den örtlichen Spielplätzen aufhalten? Darüber diskutierte der Gemeinderat.

Wer darf sich auf den Spielplätzen der Gemeinde aufhalten, was darf der Benutzer dort tun und was muss er an diesen Orten unterlassen? Um dies zu regeln, hatte die Gemeinde bereits 1979 eine Spielplatzordnung erlassen. Da diese in die Tage gekommen war, unterbreitete die Verwaltung einen Vorschlag für eine neue Satzung über die Benutzung der öffentlichen Kinderspielplätze.

Die Gemeinderäte stellten die Änderungen zur alten Satzung nicht in Frage. Künftig dürfen nicht nur Kinder bis zu sechs Jahren, sondern bis zu 14 Jahren Spielplätze benutzen. Ein Rauch- und Drogenverbot auf den Spielplätzen wurde neu aufgenommen. Helme und um den Hals hängende Schlüsselbänder bleiben aus Sicherheitsgründen untersagt.

Michael Klafki warf die Frage in den Raum, ob es auch Kontrollen gebe. Bürgermeister Andreas Braun legte seinen Standpunkt dar. Es gehe um die juristische Absicherung. Wenn er oder ein Mitglied des Rats über Spielplätze gehe und dabei etwas auffalle, könnten Maßnahmen eingeleitet werden.

Kai Zetzsche plädierte dafür zu sanktionieren, wenn man etwas feststelle. Allerdings sei zu befürchten, dass das Problem nur verlagert werde. Das in der alten und neuen Satzung vorgeschriebene abendliche Nutzungsende der Spielplätze um 20 Uhr löste Diskussionen aus. Luitgard Straub gab zu bedenken, dass es im Sommer bis fast 22 Uhr hell sei. Es sei schlecht vermittelbar, dass sich Kinder nach 20 Uhr nicht mehr auf Spielplätzen aufhalten dürften. Christel Bächle-Blum legte nach. Ob es unzulässig sein solle, wenn Feriengäste aus dem Hapimag ihre Kinder bis 22 Uhr auf dem dortigen Waldspielplatz schaukeln ließen, wollte sie wissen.

Alois Bähr hatte ebenfalls Bedenken. Ihn störe weniger die Uhrzeit als der Tatbestand, dass auch ein ruhiger Spielplatzaufenthalt nach 20 Uhr eine Ordnungswidrigkeit sei. Bürgermeister Braun hielt dagegen, dass man die Interessen der Anwohner berücksichtigen müsse. Niemand habe vor, um viertel nach acht zu kontrollieren. Petra Baumann stimmte zu. Es gehe darum, eine Handhabe für extreme Fälle zu schaffen. Kai Zetzsche schloss sich dieser Position an. Man brauche zwar konkrete Eckdaten, habe in der Umsetzung aber Ermessensspielräume. Sitzungsleiter Braun liebäugelte zunächst damit, die abendliche Schließzeit separat zur Abstimmung zu stellen. Dann entschloss er sich doch dazu, gleich über die komplette neue Satzung abstimmen zu lassen.

Trotz der drei Gegenstimmen der Räte Straub, Bächle-Blum und Bähr wurde die neue Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spielplätze in Unterkirnach beschlossen.