Die Spielothek kommt – auch wenn nicht alle Gemeinderäte dafür waren. Foto: Fritsche

Der Gemeinderat Schiltach hat mehrheitlich eine Ausnahme zu einer entsprechenden Nutzungsänderung im Bebauungsplan „Sommerwies“ erteilt.

Schon vor einem Jahr hatte der Bauherr eine Bauvoranfrage gestellt, die ehemalige Fließenausstellung an der B 462 (Vor Bombach 1, Flurstück 414/1 der Gemarkung Lehengericht) in der Nachbarschaft des Schinkenherstellers Bell in Zukunft als Spielothek zu nutzen. Der Gemeinderat hatte damals sein Einvernehmen erteilt, weil man davon ausging, dass eine Spielothek in einem Gewerbegebiet zulässig sei und das Einvernehmen daher schlecht versagt werden könne.

Damals habe, so Hauptamtsleiter Michael Grumbach im Gemeinderat, beim Landratsamt, der Baurechtsbehörde, noch die Handhabung gegolten, dass die Gemeinde eingehende Bausachen umgehend bearbeiten soll: Die Gemeinderatsbeteiligung und die Angrenzer-Benachrichtigungen fanden also ohne Prüfung der Rechtslage durch die Baurechtsbehörde statt.

Vorprüfung durch das Landratsamt

Neuerdings, so Grumbach weiter, seien die Kommunen gehalten, die Angrenzer-Benachrichtigung und Gemeinderatsbeteiligung erst dann vorzunehmen, wenn eine Vorprüfung durch die Baurechtsbehörde stattgefunden hat und der Gemeinde bestätigt wird, dass die Unterlagen vollständig sind und welche Ausnahmen oder Befreiungen eventuell erforderlich werden.

Beim eigentlichen Bauantrag habe diese Vorprüfung durch das Landratsamt stattgefunden mit dem Ergebnis, dass Vergnügungsstätten in Gewerbegebieten nur als Ausnahme möglich sind und die Zustimmung des Gemeinderats dafür erforderlich ist. Deshalb stand das Thema wieder auf der Tagesordnung des Gemeinderats.

In der Aussprache erklärte Gemeinderat Michael Buzzi, dass man bei Kenntnis dieser Tatsache vielleicht schon damals bei der Bauvoranfrage die Zustimmung versagt hätte. Seines Erachtens bedürfe es keiner weiteren Spielothek im Schiltacher Gemeindegebiet, stattdessen sollte man ein Zeichen gegen Spielsucht setzen. Buzzi stellte deshalb den Antrag, keine Zustimmung zu erteilen.

Vertrauensschutz vorhanden

Andere Stimmen im Gemeinderat verwiesen dagegen darauf, dass der Bauherr sich auf die frühere Zustimmung verlassen und die Planung vorangetrieben habe. Außerdem verhindere man das Spielen mit der Verweigerung der Zustimmung sicher nicht. Es werden nur an andere Stelle verlagert.

Grumbach gab zu bedenken, dass das Landratsamt als Baurechtsbehörde ebenfalls die Ansicht vertrete, dass der Bauherr einen gewissen Vertrauensschutz genieße. Es könnte daher sein, dass die Behörde die Baugenehmigung auch ohne Zustimmung des Gemeinderats erteilt und das fehlende Einvernehmen ersetzt.

Nach der Diskussion wurde der Antrag von Buzzi auf Versagung der Zustimmung mit fünf Ja- und zehn Nein-Stimmen abgelehnt. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens einschließlich Zustimmung für eine Spielothek wurde mit zehn Ja- und vier Nein-Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen.

Zwei Herzen in einer Brust

Im Nachgang zur Gemeinderatssitzung erläuterte Buzzi auf Anfrage unserer Redaktion noch einmal seinen Standpunkt: „Jede Spielothek ist eine zu viel. Es gibt so viele andere Möglichkeiten für Jugendliche zum Spielen“, erklärte er. Er habe mit seinem Antrag ein Zeichen setzen wollen. Andererseits verstehe er auch das Problem, wenn der Bauherr auf Grund der vorläufigen Zusage schon Geld in die Planung gesteckt habe. Insofern schlügen bei ihm als Gemeinderat zwei Herzen in seiner Brust.

Die Kontaktaufnahme mit dem aus der Raumschaft Schramberg stammenden Bauherrn ergab: Er sei noch voll in der Planung und wolle über die Gestaltung des Spieleangebots und zu einem Eröffnungstermin derzeit noch keine Angaben machen.