Ab und zu funktioniert das Bilden einer Rettungsgasse einwandfrei. (Symbolfoto) Foto: Heidepriem

Zu dichtes Auffahren ein Problem. Gassen werden oft zu spät erkannt. Wie ist Lage auf A 81?

Region - Das Bilden einer Rettungsgasse auf Autobahnen funktioniert mal mehr und mal weniger gut. Bei einem Unfall auf der A 81 bei Sulz haben die Autofahrer schnell und richtig reagiert. Doch andere Fälle zeigen, dass dies nicht immer der Fall ist. Oft scheint den Autofahrern das Wissen über ihre Pflichten zu fehlen.

Rettungsgassen werden oft zu spät gebildet

Es gilt: Eine Rettungsgasse muss nicht erst dann gebildet werden, wenn ein Einsatzfahrzeug im Rückspielel auftaucht, sondern bereits wenn sich der Stau bildet. Laut den Polizeipräsidien Konstanz und Ludwigsburg fahren viele Autofahrer aber zu dicht auf, wodurch sie dann nur schwer eine Rettungsgasse bilden können. Einige Autofahrer äußerten zudem dem Präsidium Ludwigsburg gegenüber, sie hätten zu spät wahrgenommen, dass ihre Vordermänner eine Rettungsgasse freigelassen hätten.

Nach links oder rechts?

Probleme beim Bilden von Rettungsgassen scheinen sich auf bestimmten Streckenabschnitten zu häufen. Laut dem Polizeipräsidium Konstanz sei etwa vielen Autofahrern auf dem dreispurigem A 81-Abschnitt zwischen Singen und Geisingen nicht wirklich klar, wo die Rettungsgasse zu bilden sei.

Die Antwort: Die Gasse muss zwischen der Überholspur und der direkt rechts daneben liegenden Spur gebildet werden. Dazu fahren die Autos auf der linken Spur nach links und die auf den übrigen Spuren nach rechts.

Den Standstreifen müssen Autofahrer dabei in der Regel frei halten. Er darf nur im Notfall oder nach Aufforderung durch die Rettungskräfte zum Bilden der Gasse benutzt werden, so der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR).

Wer es versäumt, eine Rettungsgasse zu bilden, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 Euro und 320 Euro rechnen. Die Höhe des Bußgeldbetrages hängt davon ab, ob der betroffene Autofahrer ein Einsatzfahrzeug behindert oder nicht. Zusätzlich droht ein Monat Fahrverbot. Verursacht der Fahrer durch das Versäumnis einen Unfall, kassiert er zusätzlich auch noch zwei Punkte.