Das Holcim-Zementwerk in Dotternhausen bleibt weiter ein Thema, zu dem sich nun auch die Landtagskandidaten mehrerer Parteien auf Anfrage des Vereins NUZ geäußert haben. Foto: Archiv

Einige Landtagskandidaten haben nun auf die Fragen des Vereins Natur- und Umweltschutz im Zollernalbkreiszum Dotternhausener Holcim-Zementwerk geantwortet. Die Antworten sind auf der NUZ-Homepage im Detail nachzulesen.

Dotternhausen - Die CDU-Abgeordnete Nicole-Hoffmeister-Kraut betonte, dass sie sich als Landtagsabgeordnete regelmäßig mit der Frage einer möglichen Umweltschädigung durch Holcim auseinandergesetzt habe, das werde sie auch künftig tun. Das Regierungspräsidium sei wie alle Behörden dazu verpflichtet, Entscheidungen entlang bestehender Gesetze und Verordnungen zu treffen.

In Sachen Kulissenabbau teilt sie mit, dass sie "den hohen Wert unserer einzigartigen Natur" erhalten möchte. Veränderungen in der Gebietskulisse müssten umfangreiche Natur- und Umweltschutzprüfungen vorausgehen. Darauf werde sie ein besonderes Augenmerk legen.

Im Steuerrecht gebe es Regelungen, die einer ungerechtfertigten Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer entgegenwirken sollen. Derzeit werde daran gearbeitet, diese effektiver zu machen. Dies sei wichtig, weil Deutschland und viele andere Länder in nächster Zeit auf Steuerzahlungen internationaler Großunternehmen angewiesen seien.

Der Kandidat der Grünen, Erwin Feucht, antwortete kurz und knapp: Er würde sich dieser Problematik noch in diesem Jahr annehmen, das habe er schon mehrmals bestätigt. Hinsichtlich der Sondergenehmigungen teilt er mit, dass diese rechtlich zu prüfen seien. Die Veröffentlichung der Emissionsdaten hält er für dringend notwendig. Zum Kulissenabbau führt er aus, dass man dazu eine zuverlässige Aussage und Stellungnahme der Naturschutzbehörden benötige: "Meine Unterstützung zum Erhalt der Kulisse und zum Schutz von Tier und Pflanzenwelt ist unverändert."

Annegret Lang, SPD, sagt, Dotternhausen sei der letzte verbliebene Standort der Schwerindustrie im Zollernalbkreis. Das Zementwerk sei letztlich eine Müllverbrennungsanlage. Es sei nicht einzusehen, dass für diese Anlage andere Grenzwerte gelten sollen als für reine Großfeuerungsanlagen. Dieser Umstand und die Möglichkeit zu Sondergenehmigungen müssten beseitigt werden.

Die Sondergenehmigungen für den aktuellen Betrieb ergeben sich aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Es sei aber nicht so, dass Landesregierungen keine Gestaltungsmöglichkeiten durch Rechtsverordnungen eingeräumt würden.

Und weiter: Auf der einen Seite kann es nicht sein, dass Giftstoffe ungefiltert in die Umgebung geblasen werden; auf der anderen Seite kann es nicht sein, dass die Produktion eines wichtigen Baustoffs blockiert wird. Lang will sich dafür einsetzen, dass Messdaten veröffentlicht werden. Der Kulissenabbau sei ein tiefgreifender Eingriff. Weiter heißt es: Auch bei Gewinnabführungsverträgen müsse Gewerbesteuer anteilig vor Ort gezahlt werden. LafargeHolcim sei ein bedeutender Gewerbesteuerzahler in Dotternhausen.

Dirk Egger (FDP) betont angesichts der Emissionen, dass bundesweit geltende Auflagen und Grenzwerte von allen erfüllt werden müssten und es keine Sonderwege geben dürfe. Der Gesundheitsschutz und die Erhaltung einer lebenswerten Umwelt seien hohe Güter. Im Fall einer erfolgreichen Wahl werde er sich ein umfassendes Lagebild verschaffen und auf die Einhaltung der aktuell gültigen Regelungen und Grenzwerte hinwirken. Eingriffe in die Kulisse der Balinger Berge sollten auf das erforderliche Maß begrenzt bleiben. Im konkreten Fall sehe er den vorgesehenen Eingriff sehr kritisch, weil es auch um Quellwassereinzugsgebiete und Gebiete mit besonderer Flora und Fauna handele.

Die FDP vertrete die Position, "dass Unternehmen Steuern vor Ort zu zahlen haben und nicht die Gewinne schön rechnen oder Gelder in Steueroasen fließen lassen können". Entsprechende Initiativen zur Veränderung dieser Situation der FDP seien bisher verhindert worden.

Hans-Peter Hörner (AfD) sagt, dass mit einer vernünftiger Balance sowohl Wirtschaftswachstum und die Erhaltung der Umwelt erreicht werden könne. Dies sei beim Plettenberg versäumt worden. Ausnahmegenehmigungen durch das Regierungspräsidium seien kontraproduktiv. Der Belastung der Umwelt müsse entgegengewirkt werden. Die Erhaltung von Arbeitsplätze dürfe nicht auf Kosten der Gesundheit der Anwohner erreicht werden. Mit einer entsprechenden Filtertechnik und dem Verbot der Verwendung von belasteten Brennstoffen zur Energiegewinnung könne Abhilfe geschaffen werden. Hierzu sei ein Teil der Unternehmensgewinne heranzuziehen, bevor diese Gewinne aufgrund der Abführungsverträge verschoben würden.

Der stückweise Abbau des Plettenberg werde auch Folgen für die Trinkwasservorkommen, die ökologischen Nischen und für die Landschaft als Erholungsraum nach sich ziehen. Bereits seit Jahren sei dem Betreiber bekannt, dass er an die Grenzen seines Abbaubereiches stoße. Jetzt das Abbaugebiet aus Rentabilitätsgesichtspunkten zu erweitern, sei ökologisch und volkswirtschaftlich – längerfristig gedacht – unsinnig. Hinsichtlich der Gewinnabführung verweist Hörner auf den Länderfinanzausgleich, bei dem Baden-Württemberg doppelt zur Kasse gebeten werde, und auf die Ausgleichszahlungen im EU-Bereich.

Anne Judersleben von Die Partei bekennt ebenfalls, sich bald mit dem Thema befassen zu wollen. Das Erteilen von Sondergenehmigungen hinsichtlich der einzuhaltenden Grenzwerte bei den Abgasen müsse klar nachvollziehbar sein. Sondergenehmigungen könnten nicht zur Regel werden; Gesetze seien für alle gleich verbindlich. Die Kulissen des Plettenbergs müssten erhalten bleiben, betont Judersleben.

Die Argumentation mit Arbeitsplätzen könne nicht ausschließlich die Debatte bestimmen. Zu den Gewinnabführungsverträgen sagt sie: "Keine Vermischung von Kostenstellen." Die Mittel sollten in Naturschutzprojekte investiert werden.