Am Bundesfinanzhof soll geklärt werden, ob der Solidaritätszuschlag seit 2020 noch erhoben werden darf. Der Bundesfinanzminister müsste ihn von Amts wegen verteidigen, will ihn aber gänzlich abschaffen.
Politisch und juristisch steht der Solidaritätszuschlag mal wieder im Rampenlicht – besser das, was davon für die Besserverdiener übrig geblieben ist. Die FDP und ihr Bundesfinanzminister Christian Lindner möchten den Soli ebenso restlos beseitigen wie zwei Kläger vor dem Bundesfinanzhof, deren Fall an diesem Dienstag in einem Musterprozess erörtert wird. Es geht um viele Milliarden Euro, doch wie so oft harrt die Politik lieber einer klaren Vorgabe durch die Gerichte, um nicht selbst entscheiden zu müssen. Ein Überblick.
Worum geht es konkret? Der 1995 eingeführte Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob seine weitere Erhebung ab 2020 trotz des Ende 2019 ausgelaufenen Solidarpakts II verfassungswidrig ist.
Geklagt hatten zwei Eheleute aus Bayern im Jahr 2019 mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler. Im Rahmen der vierteljährlichen Vorauszahlungen hatten sie auch den Soli zahlen müssen. Sie beantragten die Reduzierung der Abschläge auf null Euro, weil die Aufbauhilfen für die östlichen Bundesländer ausgelaufen seien und der Ausnahmecharakter der Steuer eine immerwährende Erhebung verbiete. Das zuständige Finanzamt lehnte dies mit Hinweis auf die Steuergesetze ab. Die daraus resultierende Klage vor dem Finanzgericht Nürnberg hatte nur teilweise Erfolg. Das Finanzamt setzte den Solidaritätszuschlag auf 2078 Euro für 2020 fest. Daraufhin legte das Ehepaar Revision zum Bundesfinanzhof ein.
Dem höchsten deutschen Finanzgericht zufolge könnte eventuell auch ein erhöhter Finanzbedarf in der Folge der Coronapandemie, des Ukraine-Kriegs oder zur Bekämpfung des Klimawandels das Fortbestehen des Solidaritätszuschlags begründen, sollte die bisherige verfassungsrechtliche Rechtfertigung weggefallen. Offen sei dann, ob eine derartige „Umwidmung“ einer ausdrücklichen Entscheidung des Bundestags bedarf.
Warum ist der Soli noch so wichtig? Mit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags von 2019 wurden rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen von 2021 an von der Abgabenpflicht befreit. Nur Spitzenverdiener müssen den Soli noch entrichten – die Freigrenze liegt nun bei mehr als 125 000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Verheiratete. Somit sank das allein dem Bund zustehende Steueraufkommen von rund 19 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf rund elf Milliarden im Jahr 2021 – erbracht von nur noch zehn Prozent der Steuerzahler. Seit der Wiedervereinigung hat der Soli dem Staat annähernd 400 Milliarden Euro eingebracht.
Warum steckt Finanzminister Lindner in der Zwickmühle? Die Ampelregierung hatte sich dazu nicht verständigen können. Doch Finanzminister Lindner lehnt den Soli weiter ab, wie er vor Tagen bekräftigt hat. Dessen Abschaffung „wäre eine schnell wirksame Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes“, betonte der FDP-Chef. Auch juristisch haben die Liberalen das Soli-Aus im Visier: Schon im August 2020 hatten führende FDPler eine Verfassungsklage eingereicht.
Der Bundesfinanzminister müsste den Soli im Grunde von Amts wegen verteidigen, weshalb der frühere Amtsinhaber Olaf Scholz (SPD) vor zwei Jahren den Verfahrensbeitritt des Ministeriums der Finanzen (BMF) erklärt hat. Lindner hat nun entschieden, den Beitritt kurzfristig zurückzuziehen, sodass sein Haus in München nicht vertreten ist – womit er sich auch vom Vorgänger und Kanzler distanziert.
„Das gab’s noch nie“, sagt Thomas Eigenthaler, bis zum vorigen Juni Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, unserer Zeitung. „Das Ministerium kneift im Rechtsstreit um den Soli vor dem Bundesfinanzhof und lässt das zuständige Finanzamt Aschaffenburg dort alleine“, rügt der frühere Stuttgarter Finanzamtschef, wohl auch im Namen vieler Finanzbeamten. Eine „schwache Leistung“ sei das. Solange das Verfassungsgericht den Soli nicht für unwirksam erkläre, müsse er erhoben werden. „Das BMF erwartet von den Finanzämtern korrekten Steuervollzug, dann kann es sich jetzt nicht in die Büsche schlagen.“ Dass Lindner den Soli politisch nicht möchte, sei völlig unerheblich, kritisiert Eigenthaler. „Hier geht es um den Vollzug eines beschlossenen Gesetzes.“
Wie kann es weitergehen? Eine Entscheidung in München wird wohl nicht vor Ende Januar verkündet. Der Bundesfinanzhof kann den Solidaritätszuschlag nicht verwerfen – dieses Recht hat nur das Verfassungsgericht. Falls er von einem Verstoß gegen das Grundgesetz überzeugt ist, setzt er das Verfahren aus und legt die Angelegenheit im Normenkontrollverfahren Karlsruhe vor. Wenn der Bundesfinanzhof hingegen keinen Verstoß gegen das Grundgesetz sieht, hält Eigenthaler eine Verfassungsbeschwerde für „sehr wahrscheinlich“.