Mit einer Machete überfallen zwei Männer im Mai den Rewe-Supermarkt in Hirsau und drohen einem Mitarbeiter, ihm die Hand abzuhacken. Ab 3. November wird den beiden 35- und 37-Jährigen der Prozess vor dem Landgericht Tübingen gemacht.
Calw-Hirsau - Es ist der 2. Mai 2022 am späten Nachmittag. Zwei vermummte Gestalten betreten mit einer Machete bewaffnet die Rewe-Filiale in der Liebenzeller Straße Hirsau. Sie fordern von dem Mitarbeiter, der an der Kasse sitzt, Geld. Er soll ihnen all das geben, was sich in der Kasse befindet. Wenn er es ihnen nicht sofort aushändigt, hacken sie ihm die Hand ab, droht einer der beiden mutmaßlichen Täter. Der andere sichert derweil den Fluchtweg.
Schlussendlich verlassen sie den Supermarkt ohne Blutvergießen, jedoch mit mindestens 360 Euro Bargeld-Beute. Zwei Zeugen verfolgen die Maskierten zu Fuß bis zu ihrem Auto. Sie fahren in Richtung Bad Liebenzell davon.
Unter Drogen und Alkohol
Einsatzkräften des Polizeireviers Calw gelingt es, das mutmaßliche Fluchtfahrzeug sowie die beiden Tatverdächtigen nach kurzer Zeit auf einem Parkplatz zwischen Ernstmühl und Bad Liebenzell aufzuspüren und die beiden Männer vorläufig festzunehmen. In dem Auto stellten die Beamten zudem mutmaßliches Beweismaterial sicher. Die Verdächtigen gestehen die Tat noch am selben Tag – mutmaßlich unter dem Einfluss von Alkohol und illegalen Betäubungsmitteln.
Das ist die Kurzfassung dessen, was den beiden 37- und 35-jährigen Männern von der Staatsanwaltschaft Tübingen zur Last gelegt wird. Wegen schwerer räuberischer Erpressung stehen sie ab kommender Woche vor dem Landgericht in Tübingen.
Welche Strafe droht?
Die beiden Männer sitzen seit dem Überfall auf den Supermarkt in Untersuchungshaft. Der 37-Jährige in Tübingen, der Jüngere der beiden in Stuttgart. Fünf Prozesstage sind angesetzt, der erste am Donnerstag, 3. November, ab 9 Uhr. Fortgesetzt wird die Verhandlung am 9. November ab 9 Uhr, am 10. November, ab 13.30 Uhr und am 16. November ab 9 Uhr. Die Urteilsverkündung wird am Dienstag, 22. November, erwartet.
Für räuberische Erpressung ist ein Strafmaß von mindestens einem Jahr Haft zu erwarten, wie auf der Internetseite einer Anwaltskanzlei zu erfahren ist. "Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen", heißt es im Paragraf 255 des Strafgesetzbuchs zu räuberischer Erpressung. Ein Räuber indes könnte in diesem Fall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belegt werden.