Cannabis wird wohl bald legal – die Gerichte erwarten statt weniger Arbeit aber mehr. Foto: Hannes P Albert/dpa/Hannes P Albert

Marihuana und Haschisch könnten bald erlaubt sein. Befürworter meinen: Das entlastet auch die Gerichte, die nicht mehr wegen weniger Gramm Drogen beschäftigt werden. Gleichzeitig ist aber geplant, rückwirkend Straferlass zu gewähren – auch für bereits rechtskräftige Urteile. Die Gerichte in der Region sehen Arbeit auf sich zukommen – und das nicht nur wegen der Amnestie.

Verantwortlich sind die Gerichte für Vollstreckung der Jugendstrafen – und genau da könnten bald Strafen erlassen werden. 100 000 Akten deutschlandweit müssten neu geprüft werden, meint der Richterbund. Und auch die Richter in der Region sehen die Legalisierung kritisch.

 

Kreis Freudenstadt

Entlastung für die Justiz erwarten die Richter im Kreis Freudenstadt keineswegs. Im Gegenteil – sie gehen sogar von Mehrarbeit aus.

Nicht nur wegen der Amnestie – wie viele Akten da auf die Richter zukommen, sei noch nicht absehbar, meint Kerstin Forster, Direktorin des Amtsgerichts. Außerdem müssten die Sperrzonen für den Konsum – 200 Meter rund um Kitas, Schulen, Spiel- und Sportplätzen etc. sowie in Fußgängerzonen – kontrolliert werden. Auch rechnet Freudenstadt mit mehr Verkehrsdelikten. Kurzum: „Mit einer Entlastung wird nicht gerechnet“, sagt Forster.

Außerdem: „Aufgrund geplanter sinkender Straferwartung hierfür, künftig auch deutlich mehr Fälle des Handeltreibens an den Amtsgerichten und nicht mehr bei den Landgerichten landen werden, wird eher von einer Mehrbelastung ausgegangen.“

Eine Schwarzmarkt-Eindämmung erhoffen sich die Richter in Freudenstadt ebenfalls nicht. „Der freie Verkauf und damit Erwerb von Cannabis bleibt verboten, zulässig ist lediglich der Eigenanbau oder der Bezug in sog. Cannabis-Clubs. Der Eigenanbau ist nicht ganz einfach und der Bezug über Cannabis-Clubs wird mit strengen Auflagen versehen sein. Damit ist zu erwarten, dass nach wie vor verbotener Verkauf über den Schwarzmarkt erfolgen wird“, erklärt Forster.

Jennifer Dallas-Buob Foto: Morlok

Richterin Jennifer Dallas-Buob aus Horb befürchtet, dass die Legalisierung grade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen dazu führt, dass die Gefahren falsch eingeschätzt werden und deshalb mehr konsumiert wird. „Ich habe Zweifel, ob die geplante Prävention ausreicht, um dieses Risiko auszugleichen. Derzeit rechne ich auch nicht mit einer nennenswerten Entlastung der Justiz“, erklärt sie.

Die „einfach gelagerten“ Fälle, wie Besitz von Cannabis, würden zwar wegfallen. Aber dafür kommen neue Fälle auf die Gerichte zu. „Zum Beispiel bei Verstößen gegen die Vorschriften bei den Anbauvereinigungen oder dem Konsum in der Nähe von Spielplätzen oder Schulen. Die zu beurteilenden Sachverhalte dürften eher komplexer werden“, vermutet Dallas-Buob.

Kreis Calw

„Bislang mussten etwa 30 Akten herausgesucht und durchgesehen werden, der Aufwand dürfte je befasster Laufbahngruppe (Servicebereich, Rechtspfleger, Richter) circa einen Tag betragen haben. Die Hauptlast trägt sicherlich die Staatsanwaltschaft“,erklärt Brigitte Lutz, Direktorin vom Amtsgerichts Calw. Möglicherweise könnten auch Fälle angeklagt werden, die nach der Legalisierung nicht mehr strafbar sind.

Das Amtsgericht in Nagold Foto: Bernklau

Auch am Amtsgericht Nagold wird eine Mehrarbeit durch die geplante Amnestie erwartet. „Dies ergibt sich schon daraus, dass zu überprüfen ist, ob und welche Verurteilungen von der Amnestie erfasst werden sowie das sich daran anschließende Amnestieverfahren“, erklärt Richter Martin Link. Jedoch: „Der Umfang dürfte sich beim Amtsgericht Nagold im überschaubaren Rahmen halten, da die Anzahl von noch nicht vollständig vollstreckten einschlägigen Verurteilungen, für die das Amtsgericht Nagold als Vollstreckungsbehörde zuständig ist, nicht allzu hoch sein dürfte“, meint Link.

Zwar geht Link davon aus, dass die Cannabis-Strafverfahren grundsätzlich zurückgehen, aber nicht besonders stark. Schon jetzt würden die meisten betroffenen Verfahren ohne Anklageerhebung abgeschlossen, soweit er das einschätzen könne, berichtet er.

Kreis Rottweil

In Rottweil werden am Gericht ebenfalls viele Fälle erwartet, die überprüft werden müssen. Alle Urteile, die noch nicht vollständig vollstreckt sind, müssen gesichtet werden. Sind Cannabisdelikte, die jetzt straffrei werden, in eine Strafe miteingeflossen, müssen die Strafen möglicherweise neu festgesetzt werden. Fälle, in denen die Strafe komplett wegfällt, etwa, wenn ein Jugendlicher nur für Cannabis-Vergehen verurteilt wurde, gebe es in Rottweil aber nicht.

Das Amts- und Landgerichtsgebäude in Rottweil Foto: Jansen

Richterin und Amtsgerichtsdirektorin Petra Wagner meint zu der Legalisierung: „In meinem Berufsalltag erlebe ich, dass viele junge Menschen die Teil-Legalisierung dahin interpretieren, dass der Cannabiskonsum ungefährlich sei. Andererseits erlebe ich, entsprechend derzeit von medizinischer Seite in der laufenden Debatte geäußerten Bedenken, häufig junge Konsumenten, die durch Motivationslosigkeit oder psychische Probleme deutlich belastet sind.“

Und sie fährt fort: „Ich sehe den Cannabiskonsum durch junge Menschen deshalb, auch wenn die Frage der Ursächlichkeit des Konsums für diese Probleme natürlich nicht verengt auf diese zwei Parameter gesehen werden kann, als sehr kritisch und zu Recht auch künftig verboten an. Ich hoffe, dass sich Sorgen nicht als berechtigt erweisen und die Chancen, die das Gesetz für die Gesellschaft bietet, sich stärker als die Risiken realisieren werden.“

Zollernalbkreis

Am Amtsgericht Hechingen sagt Direktorin Dagmar Röhm: „Wir gehen von einer ganz erheblichen Mehrarbeit bei der Strafjustiz aus, insbesondere bei den Staatsanwaltschaften und Jugendgerichten.“ Wie viel das werden wird, dazu möchte sie sich noch nicht äußern, bevor die Legalisierung tatsächlich da ist und klar ist, wie das Gesetz darüber genau aussehen wird.

Richter Bernd Koch erwartet für Balingen ebenfalls von Mehrarbeit durch die Amnestie, kann aber ebenfalls noch nicht sagen, in welchem Umfang. Er verweist auf die Staatsanwaltschaft Hechingen. Dort würden derzeit über 300 Verfahren händisch auswertet und entsprechende Anträge vorbereitet.

„Zumindest kurzfristig erwarten wir einen nicht unerheblichen Mehraufwand in Strafverfahren, welche den Besitz von Cannabis zum Gegenstand haben“, sagt Koch. Er befürchtet, dass die 25-Gramm-Grenze überschritten wird. „Es dürfte in diesen Fällen auch ein erhöhtes Akzeptanzproblem bei den Beschuldigten entstehen, etwa, wenn die Grenze nur geringfügig überschritten wurde.“ Das habe schon die Diskussion über die Legalisierung mit sich gebracht.

Bernd Koch ist Richter und Pressesprecher am Landgericht Hechingen. Foto: Brenner

Bisher wurde die Abgabe von Cannabis an Minderjährige als Verbrechen vor dem Schöffengericht in Hechingen verhandelt. Nun wird es ein Vergehen und könne damit Zuständigkeit des Amtsgerichts werden. „Diese Mehrbelastung für die Strafrichter ist indes eine Arbeitsentlastung für das Schöffengericht.“

„Darüber hinaus erwarten wir auch einen Anstieg insbesondere in Betreuungsverfahren. Es wird zumindest vermutet, dass regelmäßiger Konsum von Cannabis in einigen Fällen den Ausbruch schwerer psychischer Erkrankungen begünstigt, insbesondere bei Konsum im Jugendalter.“ Das sei auch sein persönlicher Eindruck. Das Betreuungsgericht kann etwa dann eingeschalten werden, wenn es um die Unterbringung in einer Psychiatrie geht.

Dasselbe gilt für einen möglichen Anstieg in Familiensachen, insbesondere bei Sorgerechtsstreitigkeiten, wenn etwa ein Elternteil auch vor den Kindern konsumiert und der andere Elternteil dies nicht möchte.

Ortenau

Im Kreis Lahr macht sich Sven Hövel, Direktor des Amtsgerichts, wenig Sorgen wegen der Amnestie. „Die zu leistende Mehrarbeit wird von ihrem Umfang her überschaubar sein“, erklärt er.

Sven Hövel Foto: Hövel

Es gebe kaum Strafverfahren bei denen es „nur“ um den Besitz von Cannabis ging und die mit Strafen endeten, bei denen die Vollstreckung lang dauert. „Freiheitsstrafen waren äußerst selten“, meint Högel.

Warum die Staatsanwaltschaften zu tun bekommen