Messerattacke auf Gastwirt. Tiefe Stichverletzung. Eifersuchtsdrama als mögliches Tatmotiv.

Tuttlingen - Nach einer Messerattacke auf einen Gastwirt am Dienstagabend hat sich ein 42 Jahre alter Mann aus Tuttlingen wegen versuchten Totschlags zu verantworten – er befindet sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.

Der 42-Jährige betrat an dem Abend gegen 20.30 Uhr betrunken und mit einem Klappmesser in der Hand die Gaststätte in der Tuttlinger Innenstadt. In der Absicht den Wirt zu töten, soll er auf diesen zugegangen sein.

Der Beschuldigte geriet mit dem etwa zehn Jahre älteren Mann in einen nur wenige Minuten dauernden Disput, welcher schließlich in eine körperliche Auseinandersetzung mündete. In deren Verlauf flüchtete das Opfer – verfolgt vom Beschuldigten – hinter den Tresen des Lokals und versuchte sich mit einem Barhocker zur Wehr zu setzen. Als er sich dann kurz von seinem Angreifer abwandte, setzte der 42-Jährige sein Messer ein und stieß dem Gastwirt die Klinge in den Oberkörper. Er erlitt hierdurch eine tiefere Stichverletzung. Nach einem weiteren, kurzen Handgemenge verließ der Angreifer die Gaststätte; Zeugen verständigen die Polizei.

Sofort rückten mehrere Streifen zum Tatort aus. Diese konnten den 42-Jährigen bereits kurze Zeit später in einer anderen Gaststätte unweit des Tatortes vorläufig festnehmen.

Noch in der Nacht wurden Ermittlungen wegen des versuchten Tötungsdelikts eingeleitet. Hierbei konnte die Polizei auch mit Hilfe der Tuttlinger Feuerwehr und dem Einsatz deren Drehleiter das Tatmesser auf einem angrenzenden Hausdach sicherstellen. Hiervon hatte sich der 42-Jährige noch vor seiner Festnahme entledigt. Auch der Aggressor wurde bei den Auseinandersetzungen durch Schnitte im Bereich der Hände leicht verletzt und vom Rettungsdienst versorgt, bzw. zur weiteren Behandlung in das Klinikum Tuttlingen eingeliefert. Das Opfer konnte noch in der Nacht nach einer ambulanten Behandlung das Klinikum wieder verlassen.

Ersten Ermittlungen zufolge liegt das Motiv für die Tat im persönlichen Bereich der beiden Männer, dass sich über ein Eifersuchtsdrama bis dato hochschaukelte. Ein Alkoholtest ergab bei dem 42-Jährigen unmittelbar nach der Tat 1,5 Promille, weshalb ihm zum weiteren Nachweis von einem Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Er wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil noch am Mittwochnachmittag dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, welcher wegen des Tatbestands des versuchten Totschlags und wegen gefährlicher Körperverletzung die Untersuchungshaft anordnete. Für den Verbrechenstatbestand des versuchten Totschlags sieht das Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von zwei bis zu maximal fünfzehn Jahren vor. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Rottweil und Polizeidirektion Tuttlingen dauern derzeit noch an.