Verhandlung: Kündigung wegen Fehlzeiten

Weil eine Altenpflegerin mittleren Alters überdurchschnittlich bei der Arbeit gefehlt hatte, wurde ihr gekündigt. Dagegen wehrte sie sich vor dem Arbeitsgericht Villingen. Es hängt nun von einem Arztbericht ab, ob die Kündigung aufrecht erhalten wird oder die Frau ihren Arbeitsplatz behalten kann.

Raumschaft Triberg (leo). Zum Hintergrund: Seit drei Jahren ist die Klägerin in einem regionalen Pflegeheim als Teilzeitkraft mit 58 Prozent beschäftigt. Da sie überdurchschnittlich bei der Arbeit fehlte, monierten ihre Kollegen, dass sie nicht mehr für sie einspringen würden. So wurde der Mitarbeiterin gekündigt.

Bei der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in Villingen berichtete die Klägerin, sie habe mit einem Bandscheibenleiden zu kämpfen. Sie müsse zeitweise auch für andere Mitarbeiter einspringen und dann würde sie immer krank. Wenn sie ihre 58 Prozent arbeite, könne sie den Alltag bewältigen. Aber sobald sie Überstunden machen müsse, würde sie krank.

Eine Versetzung in einen anderen Wohnbereich, wegen eventuell leichteren Aufgaben, scheiterte daran, dass die Arbeit überall gleich schwer sei. "Pflege ist immer schwer", stellte der Heimleiter fest. Nur seien in einem anderen Wohnbereich weniger Bewohner zu betreuen, meinte der Heimleiter in der Verhandlung. Einen anderen Arbeitsplatz habe die Einrichtung nicht, fügte er hinzu. Wenn die Frau noch öfters arbeitsunfähig sei, würde die Organisation des Hauses zusammenbrechen. Deshalb habe man gekündigt. Wenn es so weitergehe, sei zu befürchten, dass das Team meutert.

Vor einigen Tagen war die Klägerin beim Arzt. Sein Bericht ist unterwegs. Das ganze Problem wurde so gelöst, dass man das Verfahren ruhen lässt und den ärztlichen Befund abwartet. Sollte dieser ausweisen, dass die Frau mit 58 Prozent arbeiten kann, ohne krank zu werden, soll sie weiter beschäftigt werden, aber ohne Leistung von Überstunden. Sollte es so aussehen, dass ihre Gesundheit eine weitere Arbeit nicht zulässt, könne man immer noch das Verfahren fortsetzen.