So oder ähnlich könnte die Talgangbahn der Zukunft aussehen. Foto: Zweckverband Regionalstadtbahn

Das Land Baden-Württemberg hat zugesagt, die Betriebskosten der Talgangbahn zu übernehmen, wenn sie eines Tages fährt – aber für wie lange und in welchem Umfang? Diese Fragen kamen in der jüngsten Gemeinderatssitzung erneut aufs Tapet.

Im Mai war es offiziell geworden; allerdings hatten Insider schon früher hinter vorgehaltener Hand gemunkelt, die Sache sei in trockenen Tüchern und die 8,3 Kilometer Talgangbahn definitiv unter den ersten 100 Bahnkilometern, die in Baden-Württemberg zur Reaktivierung anstünden. Was bedeutet, dass das Land die gesamten Betriebskosten übernehmen wird – wohlgemerkt nach Standard.

Wie gesagt, man weiß das seit Mai; eine Neuigkeit konnte Dennis Mühleisen, Leiter der Abteilung Infrastruktur beim Zweckverband Regionalstadtbahn Neckar-Alb, den Albstädter Gemeinderäten damit nicht mitteilen. Die schon öfters gestellte bange Frage von CDU-Fraktionschef Matthias-Strähler, für wie lange die Zusage denn Gültigkeit behalten werde, machte ihn erkennbar ratlos. In der Tat zeigte auch die Diskussion im Gremium, dass nicht alle etwas mit ihr anfangen können: Susanne Feil von den Grünen und Martin Frohme von der SPD interpretieren das Fehlen jeder zeitlichen Einschränkung der Zusage zuversichtlich als Lizenz, von Selbstverpflichtung auszugehen, die „für immer und ewig“ gelte – wie sollte einer denn auch reagieren, der gefragt wird, wann er ein gegebenes Versprechen zurückzuziehen gedenkt?

Nichts auf Erden währt doch ewig

Strähler und WSA-Stadtrat Thilo Frizenschaf dagegen gehen davon aus, das nichts auf Erden ewig währt – und die Großzügigkeit übergeordneter politischer Instanzen schon gleich gar nicht. Zwei Jahre, drei Jahre, fünf Jahre? Erfahrungsgemäß, so Dennis Mühleisen, fielen die Fristen schon etwas länger aus als nur fünf Jahre.

Also 15? Der Mehrheit der CDU- und WSA-Stadträte ist die Sache wichtig – begreiflicherweise, sie betrachten die Talgangbahn nämlich nicht als geschenkten Gaul, dem man nicht ins Maul schauen müsste, sondern eher als Danaergeschenk: Sollte die Stadt Albstadt je in die Verlegenheit geraten, den Betrieb selbst finanzieren zu müssen, wäre sie angeschmiert, weil hoffnungslos überfordert. Aus diesem Grund erneuerte Oberbürgermeister Roland Tralmer abschließend den Auftrag an Mühleisen, dem Landesverkehrsministerium endlich so richtig auf den Zahn zu fühlen: Wie lange gilt Eure Zusage?

Bitte wenigstens Halbstundentakt!

Eine andere Frage bleibt definitiv noch länger offen. Mit dem sogenannten „Landesstandard“, darüber besteht weitgehend Einigkeit, ist Albstadt nicht gedient – wenn die Talgangbahn wirklich eine ernstzunehmende Alternative zum bestehenden ÖPNV und zum Bus werden soll, ist wenigstens ein Halbstundentakt erforderlich. Würde das Land auch den mitfinanzieren? Kategorisch ausgeschlossen wird das in Stuttgart nicht – allerdings will man mit der Entscheidung warten, bis die Talgangbahn fährt, und erst dann sehen, ob die Nachfrage die Investition in einen Halbstundentakt auch rechtfertigt. Das bedeutet: Die Albstädter werden erst einmal eifrig im Stundentakt Bahn fahren müssen, ehe ihnen ein attraktiveres Angebot gemacht wird.

Entwurfsplanung beginnt Ende 2023

Die Anlieger der Talgangbahnstrecke sind, wie Mühleisen weiter mitteilte, in den vergangenen Wochen vom Zweckverband angeschrieben worden; es sind auch schon erste Antworten eingegangen: Dank, Ablehnung, vor allem aber Wünsche, mehr Informationen zur Planung zu erhalten – einige Anfragen sind bereits recht präzise: Muss ich jetzt meine Stützmauer erneuern? Der Zweckverband will mit den Anwohnern im Gespräch bleiben – und bereits Ende 2023 die Entwurfsplanung in Angriff nehmen.