Daten-CD Quelle: Unbekannt

Der Streit um den Kauf gestohlener Schweizer Bankdaten über deutsche Steuerbetrüger geht in eine neue Runde. Baden-Württembergs CDU/FDP-Landesregierung will dem Bund die Entscheidung überlassen

Berlin/Stuttgart - Der Streit um den Kauf gestohlener Schweizer Bankdaten über deutsche Steuerbetrüger geht in eine neue Runde. Baden-Württembergs CDU/FDP-Landesregierung ist über den Kauf der ihr angebotenen Daten tief zerstritten und will deshalb dem Bund die Entscheidung überlassen.

Dieser springt aber nicht als Käufer ein, wie das Bundesfinanzministerium am Freitag klarstellte. Dies sei einzig Sache der Länder, argumentierte das Berliner Ministerium. Der Bund unterstütze aber die Länder, indem er einen Ankauf rechtlich bewerte. Auch könne er koordinierend tätig werden, wenn sich Bundesländer zum Daten-Kauf entscheiden sollten.

Weiter offen ist, ob die Schweiz die im Zusammenhang mit den Steuerdaten erbetene Rechtshilfe von deutschen Behörden erhält. Das entsprechende Ersuchen der Schweiz zielt auch darauf, den Informanten der deutschen Finanzbehörden genannt zu bekommen.

Vorgehensweise mit Schäuble abgesprochen

Der Daten-Streit wird auch Thema bei den Verhandlungen von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit seinem Berner Amtskollegen Hans-Rudolf Merz am nächsten Dienstag in Berlin über ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Der baden-württembergische Staatsminister Helmut Rau (CDU) teilte in Stuttgart mit, die vorliegenden Probedaten würden dem Bundeszentralamt für Steuern in Bonn zur Prüfung und abschließenden Bewertung übergeben. Sollte das Amt zu dem Schluss kommen, dass die Daten rechtssicher nutzbar sind, sollten sie auch verwertet werden.

Mit Schäuble sei die Vorgehensweise abgesprochen, hieß es in Stuttgart. Es gebe mit dem Bundesfinanzministerium die Vereinbarung, dass das Bundeszentralamt für Steuern im Falle eines positiven Ergebnisses den Kauf übernehme.

Ein Sprecher von Schäuble sagte, das Bundeszentralamt für Steuern verfüge im Zusammenhang mit Informationen aus Baden-Württemberg möglicherweise auch über Kenntnisse, dass andere Bundesländer durch diese Daten betroffen seien.

Das Bundeszentralamt werde dann mit diesen Ländern über einen möglichen Ankauf sprechen, aber nicht selbst kaufen. "Wenn gekauft werden soll, wird der Kauf von einem Bundesland vollzogen", sagte der Sprecher. Es gebe eine allgemeine Einigung zwischen Bund und Ländern zum Umgang mit den Fällen.

Zum Schweizer Rechtshilfeersuchen an mehrere Bundesländer sagte ein Sprecher des FDP-geführten Bundesjustizministeriums, die zuständigen Ressorts prüften noch mögliche Bedenken. Es gebe aber relativ wenig Spielraum, das Ersuchen abzulehnen. "Nach derzeitigem Stand sieht es danach aus, dass möglicherweise wenig dagegen spricht." Eine mögliche Strafverfolgung sei dann Sache der Länder.

(dpa)