In diesem kritischen Kurvenbereich liegt noch der Schnee auf der Straße. Foto: Steinmetz

Bauhof jedoch nicht zum Räumen und Streuen in Mühlheimer Bergäckerstraße verpflichtet.

Sulz-Mühlheim - Ärgerlich, wenn es stark schneit, wie am Samstag vor einer Woche, und der Winterdienst kommt nicht. Oder erst sehr spät.

"Warum ist die Bergäckerstraße in Mühlheim nicht vom Schnee geräumt worden?" Das fragte ein Anwohner die Stadtverwaltung. Immerhin könnte auch ein Rettungsfahrzeug auf der engen Straße stecken bleiben. Der Anwohner ist der Meinung, die Stadt stehe in der Pflicht, dass die Straße für eventuelle Rettungseinsätze freigeräumt werde. In der Tuchbergstraße in Mühlheim ist an dem schneereichen Samstag gebahnt und gestreut worden. So konnten die Bewohner der Bergäckerstraße eigentlich davon ausgehen, dass der Schneepflug auch zu ihnen kommt.

Weil das nicht der Fall war, hat sich einer von ihnen mit Stadtrat Andreas Bühner in Verbindung gesetzt, und der wiederum meldete Ortsvorsteherin Barbara Klaussner, dass in der Bergäckerstraße noch nicht gebahnt wurde. Dann hat es doch noch geklappt: Um 20.30 Uhr war der Schneepflug da. Nur am wichtigsten Teilstück blieb es glatt: Der Traktor habe den Schnee nur festgewalzt. "Wenn es mit der Bergauffahrt nicht geht, dann hätte man den Schnee auf der Rückfahrt wegbahnen können", meinte ein Anwohner. Am guten Willen des Bauhofs lag es offenbar nicht. Betriebsleiter Alexander Beller antwortete auf das Beschwerdeschreiben schriftlich. Er teilt mit, dass das Winterdienstfahrzeug am 17. Februar mehrmals versucht habe, in die Bergäckerstraße einzufahren. Das sei nicht möglich gewesen: Ein Privatauto habe im Kurvenbereich geparkt. Erst abends sei das Fahrzeug weg gewesen, "und der Winterdienst konnte in die Straße einfahren."

Beller fügt hinzu: "Wie Sie sehen, war und ist die Stadt Sulz auch außerhalb ihrer eigentlichen Zuständigkeit immer bemüht, sich um die Belange der Anwohner zu krümmen. Ein Rechtsanspruch auf städtische Räumung oder Bestreuung des Bergäckerwegs besteht nämlich nicht." Beller verweist auf die Streupflichtsatzung der Stadt Sulz, die für die Bergäckerstraße gilt, hier insbesondere Paragraf 1, Absatz eins. Da steht, dass die Straßenanlieger in geschlossener Ortslage die Gehwege und, falls diese nicht da sind (siehe Paragraf 3), Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,5 Metern bei Schnee- und Eisglätte bestreuen müssen. Beller: "Wären die Anwohner ihrer Verpflichtung bezüglich der gültigen Streupflichtsatzung nachgekommen, wäre die Bergäckerstraße in einer Breite von zwei mal 1,5 Metern gleich drei Meter befahr- und begehbar gewesen."

Beller informiert außerdem, dass es keine Notrufnummer für den Winterdienst gibt. Die Stadt habe aber einen ausgereiften Ruf- und Bereitschaftsplan für den Winterdienst, der "bei normalen Witterungsverhältnissen hervorragend funktioniert".