In dem Facebook-Eintrag wird dem „Whisteblower“ – ein englischer Begriff für Hinweisgeber – ein „voller Informantenschutz“ garantiert und eine Belohnung versprochen. Foto: dpa

Im Internet werden „Informanten aus Bahn, Polizei, Justiz Politik oder Behörden“ gesucht, die sich zu Stuttgart 21 äußern wollen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft, ob der Facebook-Eintrag eine Aufforderung zum Begehen einer Straftat ist.

Stuttgart - Im Internet werden „Informanten aus Bahn, Polizei, Justiz Politik oder Behörden“ gesucht, die sich zu Stuttgart 21 äußern wollen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft, ob der Facebook-Eintrag eine Aufforderung zum Begehen einer Straftat – konkret zur strafbaren Verletzung des Dienstgeheimnisses nach Paragraf 353 des Strafgesetzbuches – darstellt. Die öffentliche Aufforderung zur Straftat ist ebenfalls strafbar.

In dem Facebook-Eintrag wird dem „Whisteblower“ – ein englischer Begriff für Hinweisgeber – ein „voller Informantenschutz“ garantiert und eine Belohnung versprochen. Zur Kontaktaufnahme wird eine Internetadresse des Stuttgart-21-kritischen Aktionsbündnis K 21 angegeben.

Polizei wertet alle öffentlich zugänglichen Medien aus

„Im Namen des Aktionsbündnisses distanziere ich mich deutlich von dieser Sache“, sagte am Mittwoch Gerhard Pfeifer, Regionalgeschäftsführer des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND). Er habe „absolut keine Kenntnis“ von der Aktion gehabt, sagte er. Bisher habe sich nach seiner Kenntnis niemand wegen des Aufrufs beim BUND gemeldet.

Nach Informationender Stuttgarter Nachrichten hat ein Polizeibeamter den Facebook-Eintrag entdeckt und der Staatsanwaltschaft gemeldet. Es sei „ganz normal“, dass die Polizei alle öffentlich zugänglichen Medien auswerte, um den Überblick über ein strittiges Thema wie Stuttgart 21 zu vervollständigen, hieß es dazu im Innenministerium. Ob die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die Verfasser des Facebook-Eintrags einleitet, ist noch offen.