Der Streit hat auch schon Gerichte beschäftigt. Foto: dpa/Marijan Murat

Das App-Angebot „Newszone“ des SWR, das sich an jüngere Leute richtet, ruht seit Monaten. Denn: Schon länger gibt es Streit zwischen Verlegern und dem ARD-Sender. Die Einzelheiten.

Der Ausgang des Streits zwischen Verlegern und dem Südwestrundfunk (SWR) um eine Nachrichten-App des Senders bleibt auch nach Schlichtungsgesprächen ungewiss. Der öffentlich-rechtliche ARD-Sender wertete die Gespräche in einer Mitteilung am Dienstag so, dass keine Einigkeit erzielt worden sei und er hält das Schlichtungsverfahren für abgeschlossen. Zugleich bot er Verlagen eine Kooperation bei dem Nachrichten-Angebot „Newszone“ für junge Leute an.

Wie eine solche Kooperation aussehen könnte, blieb unklar. Der SWR will prüfen, „in welchem zeitlichen Horizont die „Newszone“-App wieder veröffentlicht werden soll“.

BDZV äußert sich

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zu den Ausführungen des SWR mit: „Diesen jüngsten Vorschlag des SWR werden unsere Mitglieder prüfen. Bislang liegen uns keine konkreten Vorschläge dazu vor.“

Und: „Die in Rede stehende App „Newszone“ ist im Frühjahr 2022 publiziert worden. Es ist irritierend, dass dem SWR nun, eineinhalb Jahre nach der Publikation, einfällt, das Angebot gemeinsam mit Zeitungen gestalten zu wollen.“

Zudem betonten die Verleger: „Wir haben der ARD erklärt, dass wir die durch die Publikation entstandenen Rechtsfragen nun zunächst klären werden.“

App-Angebot ruht seit Monaten

Das App-Angebot „Newszone“, das sich an jüngere Leute richtet, ruht seit Monaten, weil es schon länger den Streit zwischen Verlegern und dem ARD-Sender gibt. Das Ganze beschäftigte schon Gerichte. Im Kern geht es um die Frage, ob Angebote von öffentlich-rechtlichen TV-Sendern denen von privaten Verlagen zu sehr ähneln könnten und zu textlastig sind. Das ist per Staatsvertrag der Länder untersagt.

16 Verlage hatten geklagt, weil sie das Angebot für zu textlastig halten. Zunächst hatte das Landgericht Stuttgart im Herbst 2022 die App in der konkreten Ausgestaltung verboten. Das Oberlandesgericht hob im Sommer das Verbreitungsverbot wieder auf und verwies auf Schlichtungsgespräche, die zunächst zwischen Verlagen und Sender hätten stattfinden müssen.