Mit einem nicht alltäglichen Vorgang hat sich der Gemeinderat Straßberg in seiner jüngsten Sitzung beschäftigt: Drei Parzellen im Interkommunalen Industrie- und Gewerbegebiet Vogelherd/Längenfeld werden jetzt auf den gleichnamigen Zweckverband übertragen.
Straßberg - 1996 hatten die Gemeinden Winterlingen und Straßberg den Zweckverband "Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Vogelherd/Längenfeld" gegründet, dem auch die Aufgabe eines Planungsverbandes im Sinne des Baugesetzbuches obliegt. Im Klartext: Innerhalb seines Verbandsgebietes übernimmt er anstelle der beteiligten Gemeinden die Bauleitplanung, wozu das Aufstellen von Bauplänen gehört.
Ursprünglich galt er als landwirtschaftlicher Betrieb
In diesem Gebiet nun hat sich der Reitstall Witzemann in den vergangenen Jahren weiter nach Süden ausgedehnt und bauliche Anlagen außerhalb des Gewerbegebietes "Vogelherd-Süd" errichtet. Ursprünglich galt der Reitstall als landwirtschaftlicher Betrieb und durfte deshalb im Außenbereich privilegiert bauen. Durch die Vergrößerung des Pferdebestands reichten die landwirtschaftlichen Flächen im Eigentum des Reitstallbesitzers nun aber nicht mehr aus, um den Status als landwirtschaftlicher Betrieb zu erhalten. Teile der bisher nicht bewilligten Bauten und Anlagen auf den Außenbereichsgrundstücken müssten deshalb grundsätzlich zurückgebaut werden, erklärte Bürgermeister Markus Zeiser, der auch dem Zweckverband vorsitzt. "Die Reitturniere mit Zuschauertribüne dürften aktuell nicht mehr ausgetragen werden", so Zeiser. Doch wie nun das Überleben des Reitstalls Witzemann sichern? Dafür hatte Zeiser zwei Optionen parat: Entweder müsse Witzemann landwirtschaftliche Flächen kaufen, um den Status "landwirtschaftlicher Betrieb" wieder zu bekommen; oder die Fläche müsste durch Erweiterung des bestehenden Bebauungsplans planerisch aufgewertet werden.
Derzeit gilt ein Turnierverbot
Laut Landratsamt dürften ohne einen Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des Gewerbegebiets "Vogelherd-Süd" vorerst keine Reitturniere mehr stattfinden. "Wenn aber zumindest der Zweckverband einen Aufstellungsbeschluss fasst, würde das Landratsamt für die Dauer des Planungsverfahrens von Rückbauforderungen oder einem Turnierverbot absehen", so der Schultes.
Damit der Zweckverband aber den Aufstellungsbeschluss im Namen Witzemanns fassen kann, muss die Gemeinde Straßberg die Planungshoheit für die betroffenen Flurstücke 789, 790 und 791 auf den Zweckverband übertragen – für die Straßberger "ein ungewöhnlicher Vorgang", wie Zeiser betonte. Das Gremium votierte einstimmig dafür, dass die Gemeinde Straßberg auf ihre Planungshoheit verzichtet und die drei Parzellen auf den Zweckverband überträgt.