Ausschusssitzung: Gemeinde Starzach bemängelt Lieferablauf / Termin ist für den 3. April anberaumt

Starzach. Bürgermeister Thomas Noé informierte sein Gremium in der jüngsten Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses über den aktuellen Sachstand eines Rechtsstreits, den die Verwaltung mit der Firma "CSatema Corporate Fashion GmbH" führt.

Darin geht es um die Vergabe (Auftrag) zur Anfertigung und Lieferung von neuen Feuerwehruniformen zu einem Auftragswert in Höhe von 28 089 Euro vom 25. Juli 2017. Zwar sei an der Qualität der Uniformen nichts zu beanstanden, jedoch habe die Firma sehr "unstrukturiert" die Aufträge in Arbeit genommen. Regelmäßig seien Kleidungsstücke falsch zugeordnet worden, viele Uniformen mussten nachträglich neu angepasst werden. Dies habe zur Folge gehabt, dass der Hersteller eine Rechnung über 4000,90 Euro wegen "Maßanfertigungen" gestellt habe. Die Verwaltung sah hier aufgrund der "chaotischen Abwicklung" Handlungsbedarf und habe damals nicht die gesamte Rechnung beglichen. Es seien rund 1000 Euro einbehalten worden. Die Firma habe zusätzlich eine letzte Frist zur kompletten Lieferung der Uniformen erhalten, um die monatelang andauernde Phase der Teillieferungen zu unterbrechen.

Daraufhin wollte die Firma rund 2000 Euro extra berechnen, da eine schnellere und komplette Lieferung nur mit "Luftfrachtlieferung" eines Produzenten möglich sei. Die Verwaltung habe zugesagt, die Frachtkosten zu übernehmen, wenn die Uniformen (passgenau) bis 14. April 2018 geliefert werden. Dies, so Noé, sei jedoch nicht der Fall gewesen: Die letzte Lieferung der Firma sei am 27. August 2018 erfolgt – trotzdem habe der Auftragnehmer am 17. Mai 2018 eine Rechnung über 2000 Euro gestellt. Nun sei ein Gerichtstermin vor dem Amtsgericht Rottenburg am 3. April anberaumt worden, um die Sache entscheiden zu lassen.

"Die Verwaltung befürwortet derzeit keinen Vergleich", sagte Noé. Um jedoch im Verlauf der Güteverhandlung die notwendige Handlungsfreiheit zu besitzen, stimmte der Ausschuss dem Beschluss zu, dass die Verwaltung einen Vergleich abschließen darf, der für die Gemeinde maximal mit einem Anspruchsverzicht von 2500 Euro einhergeht.