Sind kostenloses Bier, Weißwürste und Brezeln bei eine Wahlveranstaltung ein Bestechungsversuch? Foto: ShootFood/Shutterstock

Bürgerin verdächtigt "Zukunft Starzach" der Wählerbestechung. Staatsanwaltschaft dementiert.

Starzach - Kostenlose Verköstigung bei einer Wahlveranstaltung der Liste Zukunft Starzach (ZS) hatte zu einer Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft wegen möglicher Wählerbestechung geführt. Nun gibt diese Entwarnung und erklärt den Fall für erledigt.

Sind kostenloses Bier, Weißwürste und Brezeln bei eine Wahlveranstaltung ein Bestechungsversuch? Diesen Verdacht hegte Monika Faiß aus Wachendorf, nachdem sie die Anzeige der ZS im Gemeindeblatt entdeckt hatte.

Selber habe Faiß schon im Gemeinderat gesessen und kenne sich aus. "Ich finde, dass sich keine Liste solche Vorteile rausnehmen sollte." Als sie von der Aktion der ZS gelesen hatte, habe die Wachendorferin sich zuerst an die Gemeinde gewandt. Dort habe sie ihrer Meinung nach zu wenig Unterstützung erhalten: "Man hat mir gesagt, dass die Gemeinde die nötige Neutralität wahren müsse. Es ist aber alles andere als neutral, so etwas im Gemeindeblättle zu drucken", ist sich die 63-Jährige sicher.

Daraufhin sind die Räder in Bewegung geraten. Faiß informierte die Kommunalaufsicht, das Regierungspräsidium und die Staatsanwaltschaft. Diese nahm sich den Fall zur Prüfung vor. Stellte allerdings fest, dass kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden muss: "Eine Wählerbestechung ist hier nicht der Fall." Nicolaus Wegele, Sprecher der Staatsanwaltschaft, weist darauf hin, dass eine "Unrechtsvereinbarung" zwischen Wählern und den Kandidaten vorliegen müsse, über die sich beide im Klaren sein müssten. Das heißt, durch die Leistung müsste sich der Bürger dazu verpflichtet fühlen, den Kandidaten zu wählen. Ein "sozial adäquater Wert" wie Wurst und Bier würden nicht darunter fallen, macht Wegele deutlich. Zudem sei ein völlig unbestimmter Personenkreis zu der Wahlveranstaltung eingeladen gewesen.

Wegele erklärt zudem, dass Parteien und Listen sich allgemein bei solchen Beträgen keine Gedanken machen müssten. Einen festen Betrag könne er nicht nennen, aber laut einem beispielhaften Urteil seien 30 bis 50 Euro festgesetzt. Für die Staatsanwaltschaft sei dieser Fall somit erledigt.

Dies sieht auch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Tübingen so. Kreiswahlleiterin Gabriele Mezger erklärt, man habe der Liste ZS die Empfehlung gegeben, das Vorgehen zu überdenken. "Nicht richtig ist allerdings, dass wir gesagt haben, dass die Liste dies nicht mehr tun darf", stellt Mezger klar. Die Kommunalaufsicht mische sich nicht in den aktiven Wahlkampf ein, weil sie dem Neutralitätsgebot unterliegen würden. "Wenn eine Wahlaufsichtsbehörde sich in den Wahlkampf einmischt, dann muss das Hand und Fuß haben", sagt Mezger und betont, dass man sich nur bei strafrechtlich relevanten Themen einmischen würde. Deshalb habe die Kommunalaufsicht den Starzach-Fall nicht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, da man diesen als nicht so problematisch sehen würde.

Rolf Pfeffer von "Zukunft Starzach" erklärt: "Wir waren total erstaunt über den Vorwurf und dachten, dass das wohl nicht wahr sein darf." Es sei den Verantwortlichen lächerlich vorgekommen, denn für die Liste gehöre es zur Gastfreundschaft dazu, den Besuchern etwas anzubieten. "Wir haben dabei sicherlich nicht an Bestechung gedacht", unterstreicht Pfeffer. Die Kommunalaufsicht habe empfohlen, bei den weiteren Veranstaltungen der ZS auf derlei kostenlose Angebote zu verzichten. Und daran will man sich auch halten, erklärt Pfeffer. "Denn wir wollen keine Schlammschlacht und wollen das nicht weiter aufbauschen, zumal der Sohn von Monika Faiß für eine konkurrierende Liste antritt", so der Bierlinger. Was in diesem Zuge eben auch nicht förderlich für eine mögliche spätere Zusammenarbeit sei. "Schade ist die Art und Weise wie das abgelaufen ist, das hätte nicht sein müssen", sagt Pfeffer.

Monika Faiß sei es nicht um "ein paar Würstle" gegangenen. "Mir liegt Starzach am Herzen. Klar gibt es hier immer wieder Meinungsverschiedenheiten, aber es muss eben auch alles in gesitteten Bahnen laufen", sagt die 63-Jährige.

Auch wenn sich die Vorwürfe der Bestechung als unhaltbar erwiesen haben, war in Starzachs Bevölkerung mehrmals zu hören: Ein Geschmäckle bleibt.