Das Landgericht Hechingen verurteilte den Mann, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Foto: Kistner

2023 bearbeitete die Staatsanwaltschaft Hechingen mehr als 26.000 Verfahren. Einige Verfahren ragten heraus – darunter ein Fall von Geiselnahme.

Am 6. November 2023 wurde ein mittlerweile 36-Jähriger vom Landgericht Hechingen wegen Geiselnahme in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu der Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem wird der bereits vorbestrafte Mann in Sicherungsverwahrung untergebracht.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, am 23. April 2023 im Keller eines Anwesens in Balingen den damals 17-jährigen Geschädigten mit einer Pistole und einem Skalpell mit dem Tod bedroht zu haben.

Das Ziel des Angeklagten war, dass der Geschädigte ihm verspreche, zukünftige Aufträge von ihm zu erledigen. Der Angeklagte soll den Geschädigten gegen die Kellerwand gedrückt und mindestens 15 Sekunden lang am Hals gewürgt haben, heißt es weiter.

Das Urteil ist laut Staatsanwaltschaft Hechingen noch nicht rechtskräftig.

Über weitere Verfahren, über die die Staatsanwaltschaft Hechingen in ihrer Jahresbilanz 2023 berichtet, lesen Sie hier.