Der Tatverdächtige soll den 17-Jährigen unter anderem gewürgt und mit einer Schreckschusswaffe bedroht haben. (Symbolfoto) Foto: pio3/ Shutterstock

Unter dem dringenden Verdacht insbesondere der Geiselnahme ist am Mittwochnachmittag in Balingen ein unter anderem wegen Gewaltdelikten vorbestrafter, 35-jähriger Mann festgenommen worden.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll sich der Verdächtige am vergangenen Sonntag, 23. April, mit einem ihm seit kurzem bekannten 17-Jährigen unter einem Vorwand verabredet und ihn in ein Mehrfamilienhaus in Balingen geführt haben. Dies geht aus einer gemeinsamen Mitteilung der Staatsanwaltschaft Hechingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen hervor.

Dort war der 35-Jährige, der erst im Januar aus einer Justizvollzugsanstalt entlassen worden war und keinen festen Wohnsitz hatte, vorübergehend in der Wohnung eines Bekannten untergekommen. In einem Kellerraum im selben Gebäude soll der Jugendliche unter anderem mit einer Schusswaffe bedroht und gewürgt worden sein, damit er für den Beschuldigten einen noch nicht näher konkretisierten Auftrag erledige. Als der 17-Jährige dies unter dem Eindruck der Todesdrohung zusagte, wurde er wieder freigelassen.

Nach erfolgter Anzeige führte das Kriminalkommissariat Balingen die erforderlichen Ermittlungen durch. Nachdem der Beschuldigte identifiziert und sein Aufenthaltsort lokalisiert worden war, erfolgte am Mittwochnachmittag mit Unterstützung von Spezialkräften des Polizeipräsidiums Einsatz der Zugriff. Der 35-Jährige wurde in der Nähe seines Unterschlupfs vorläufig festgenommen. In der Wohnung seines Bekannten fand und beschlagnahmte die Polizei einen Schreckschussrevolver und eine geringe Menge Betäubungsmittel.

Haftrichter ordnet U-Haft an

Der 35-jährige Mann wurde am Donnerstagvormittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hechingen dem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete die Untersuchungshaft an. Die Ermittlungen zu den Hintergründen dauern noch an.

Gegen den polizeibekannten, 38-jährigen Bekannten und Wohnungsinhaber wurde ein separates Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Er befindet sich derzeit auf freiem Fuß.