In einem Teil der Färberstraße sollen die Kneipen künftig drei Stunden früher schließen. Foto: Eich

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg mahnt die Stadt Villingen-Schwenningen zu einem maßvollem Vorgehen bei der Sperrzeitendiskussion in der Villinger Färberstraße.

VS-Villingen - An diesem Mittwoch, 25. Mittwoch, 17 Uhr, in der Neckarhalle in Schwenningen legt die Stadtverwaltung den Stadträten im Verwaltungs- und Kulturausschuss die Vorlage zur möglichen Verkürzung der Sperrzeiten vor.

Es geht konkret um die Änderung der "Rechtsverordnung der Stadt Villingen-Schwenningen zur Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit, Verlängerung der allgemeinen Sperrzeit für einen Teilbereich der Färberstraße".

Wettbewerbsnachteile

Die im Raum stehende Verlängerung der Schließzeiten zur Beseitigung der Ruhestörungen lässt die dort ansässigen Betriebe deutliche Wettbewerbsnachteile und wirtschaftliche Verluste fürchten, schreibt die IHK in einer Mitteilung.

Albiez: Sensibel vorgehen

"Die Villinger Färberstraße ist aufgrund der hohen Dichte an Kneipen, Bars und Gaststätten seit Jahrzehnten über die Stadtgrenzen hinaus bekannt und ein beliebter gastronomischer Schwerpunkt in der Region", so IHK-Hauptgeschäftsführer Thomas Albiez. "Vor allem im Hinblick auf die aktuellen Bemühungen allerorts, unsere Innenstädte wieder zu belebten und attraktiven Aufenthaltsorten zu entwickeln, sollten wir hier in Bezug auf Verlängerungen von Sperrzeiten in der Gastronomie sensibel und mit Maß vorgehen."

Weicht von landesweiter Regelung ab

Auch Michael Steiger, Vorsitzender des IHK-Tourismusausschusses, fordert: "Nächtlichen Ruhestörungen muss konsequent nachgegangen werden, da sind sich alle Gastronominnen und Gastronomen einig. Die geplante Einschränkung der Öffnungszeiten in der Färberstraße weicht allerdings so massiv von der landesweiten Regelung ab, dass wir Betriebe einen deutlichen wirtschaftlichen Verlust und damit auch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Städten fürchten müssen."

Es sollten zuallererst alle Einzelmaßnahmen zur Beseitigung der Ruhestörungen ausreichend geprüft und durchgeführt werden, bevor zu einer solch drastischen Regelung mit wirtschaftlichen Einbußen für die dort ansässigen gastronomischen Betriebe gegriffen werde, erklärt Michael Steiger.