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Der verbliebene Solidaritätszuschlag ist rechtlich akut gefährdet, wie das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof zeigt. Finanzpolitisch hingegen hat er eine Berechtigung, meint Matthias Schiermeyer.

Die Besserverdiener im Land dürfen hoffen. Juristisch scheint die Schlacht um den Fortgang des Solidaritätszuschlags weiter offen zu sein. Wenn sich am 30. Januar zeigt, dass der Bundesfinanzhof keine rechtmäßige Begründung mehr für den Soli sieht, kommt Karlsruhe ins Spiel. Gut möglich, dass die Erhebung der Ergänzungsabgabe seit 2020 für nur noch zehn Prozent der Steuerzahler dann als verfassungswidrig eingestuft wird.

 

Umwidmen nur mit Beschluss der Ampel

Mit dem Ende des Solidarpakts II ist die Grundlage der Steuer entfallen. Die Wiedervereinigung lässt sich kaum noch zur Begründung heranziehen, obwohl der Soli im Grundgesetz an keine Voraussetzungen gebunden sind. Ob sich einfach eine neue Zweckbindung – wie die Finanzierung der Energiekrise, der sicherheitspolitischen Zeitenwende oder gar des Klimawandels – erfinden und das Geld umleiten ließe, ist unter Fachleuten umstritten. Ohne entsprechenden Regierungsbeschluss ginge dies keinesfalls. Dabei dürfte die Ampel aber klar am Widerstand der FDP scheitern.

Politisch drängt sich eine andere Schlussfolgerung auf: Die zwölf Milliarden Euro, die für dieses Jahr erwartet werden, würden dem Bundeshaushalt im Falle des Soli-Exitus bitter fehlen. Auch hohe Rückzahlungen wären möglich. Besonders schmerzlich vermisst würde ein Instrument, das für ein wenig Ausgleich in einer von großer materieller Ungleichheit geprägten Gesellschaft sorgt.

Aus Angst vor Gegenwind traut sich fast kein maßgeblicher Politiker, eine alternative Verwendung zu fordern. Wie sollen die gigantischen Schuldenberge jemals abgebaut werden, wenn die Einkommensstarken entlastet statt in die Pflicht genommen werden? Im Interesse der jungen Generation wünschte man den Regierenden einfach mehr Mut.