Auf dem Hubenloch in Villingen gilt an Silvester und Neujahr ein Alkohol- und Abbrennverbot. Foto: Eich

Weil es mit feiernden Jugendlichen zum Jahreswechsel zu kritischen Situationen am Hubenloch gekommen ist, hat die Stadt dort für Silvester und Neujahr ein Alkohol- und Abbrennverbot erlassen.

VS-Villingen - Auf dem Hubenloch dürfte es in diesem Jahr deutlich ruhiger zugehen als sonst. Denn die Stadt hat am Mittwoch eine Allgemeinverfügung erlassen, die im dortigen Bereich ein Verbot des Ausschanks und Konsums von Alkohol sowie des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen regelt. Laut Stadtverwaltung handelt es sich dabei "um notwendige Schutzmaßnahmen nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sowie der Corona-Verordnung".

Teilweise gefährliche Situationen

In der Vergangenheit hatten sich im höchstgelegenen Rosengarten Deutschlands an Silvester oftmals größere Gruppen von Jugendlichen getroffen, um das neue Jahr zu begrüßen. Von hier konnte auch ein toller Blick über die Stadt genossen werden. Im gleichen Zug war es vereinzelt aber zu gefährlichen Situationen gekommen – alkoholisierte Menschen hatten teilweise Raketen und Böller in die Menge gefeuert.

In der Verfügung heißt es deshalb zur Begründung: "Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren ohne eine pandemische Lage ist die medizinische Versorgung von möglicherweise durch Feuerwerkskörper verletzte Personen wegen der ohnehin schon sehr hohen Auslastung des Gesundheitssystems derzeit allerdings nur erschwert möglich." Jedoch nicht nur die erhöhte Verletzungsgefahr, sondern auch die Ansteckungsgefahr sorgen für den entsprechenden Erlass.

Alkohol sorgt für Enthemmung

Aufgrund der zu erwartenden Ansammlung ist aus Sicht der Stadt zu befürchten, "dass nach einem entsprechenden Alkoholkonsum und der damit verbundenen Enthemmung die Infektionsrisiken" nicht mehr richtig eingeschätzt werden und die Maskenpflicht nicht eingehalten wird. Mit der Allgemeinverfügung soll dem gegengesteuert werden.

Wie die Stadt erklärt, gilt die Allgemeinverfügung für den Platz vor dem Riettor und grob gesprochen die gesamte Hubenloch-Parkanlage zwischen Romäusring (einschließlich Parkhaus und Theater am Ring), der Kalkofen- und Saarlandstraße (einschließlich Sport- und Skateranlage) sowie Vöhrenbacher Straße.

Verbot auch in Villinger Innenstadt und "Ob dem Brückle" in Schwenningen

Die Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass darüber hinaus das bestehende Abbrennverbot in der Villinger Innenstadt und dem Bereich "Ob dem Brückle" in Schwenningen weiterhin gilt. Dort dürfen keine Feuerwerkskörper der Kategorie 2 abgebrannt werden. Gleiches gilt für Feuerwerkskörper aller Art in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Seniorenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern.

Weitere Informationen

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut und der Lageplan können auf der städtischen Website eingesehen werden unter: https://www.villingen-schwenningen.de/rathaus-leben/unsere-stadt/amtl-bekanntmachungen/