Feuerwerk zum Jahreswechsel ist nicht überall erlaubt (Symbolbild). Foto: IMAGO/CHROMORANGE/PacoPix

Silvesterraketen sind nicht überall gerne gesehen. Reutlingen hat nun ein Böllerverbot ausgesprochen. Anderenorts bleibt alles beim Alten. Ein Überblick.

Feuerwerk zum Jahreswechsel ist für viele eine Tradition – aber nicht überall erlaubt. Mit einer Allgemeinverfügung schließt sich Reutlingen anderen Städten an, in denen bereits seit einigen Jahren ein kommunales Böllerverbot gilt. In der Reutlinger Altstadt sind Böller und Raketen an Silvester tabu.

 

Oberbürgermeister Thomas Keck reagiert damit unter anderem auf einen Brand im vergangenen Jahr, wie die Stadt Reutlingen mitteilte: „Wir setzen damit ein klares Zeichen für den Schutz und den Erhalt unserer historischen Altstadt.“ Durch den „unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk“ hatte nach Angaben der Stadt in der Silvesternacht 2022/2023 ein Haus in einer schmalen Gasse der Altstadt Feuer gefangen und benachbarte Gebäude in Mitleidenschaft gezogen.

Was gilt in Tübingen?

Auch in der Tübinger Altstadt haben Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien an Silvester nichts zu suchen, wie eine Stadtsprecherin auf Anfrage mitteilte. Seit dem Jahreswechsel 2009/2010 gelte ein striktes Feuerwerksverbot, um das historische Stadtzentrum vor Schäden zu schützen. Auslöser für das Verbot war – ähnlich wie in Reutlingen - der Brand eines Fachwerkhauses, der einen Millionenschaden verursacht hatte. Verstöße gegen das Verbot können mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden.

In Konstanz dürfen nach Angaben einer Sprecherin zum Jahreswechsel ebenfalls seit einigen Jahren keine Feuerwerkskörper in der Altstadt gezündet werden. Die Stadt weist darauf hin, dass außerhalb dieser Zone nur in Deutschland zugelassenes, sicheres Feuerwerk verwendet werden sollte.

Lichtshow in Stuttgart

Innerhalb des Stuttgarter Cityrings ist auch in der Landeshauptstadt ein Feuerwerksverbot geplant. Auf dem Schlossplatz in Stuttgart finde wieder eine zentrale Silvesterfeier statt, teilte eine Sprecherin mit. In Abstimmung mit der Polizei werde eine Verordnung erlassen, die das Abbrennen und Mitführen von Feuerwerkskörpern in diesem Bereich verbiete. Damit sollen nach Angaben der Sprecherin die Besucher der Innenstadt und des Schlossplatzes geschützt werden. Öffentliche Feuerwerke seien nicht geplant - alternativ läutet eine große Lichtshow auf der Schlossfassade den Jahreswechsel ein.

Unabhängig von kommunalen Verboten und Einschränkungen gibt es bundesweite Regeln für das Silvesterfeuerwerk: Laut einer Verordnung zum Sprengstoffgesetz besteht ein Verbot für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Tankstellen.

Wo keine Verbote geplant sind

Über diese bundesweit geltenden Regeln hinaus sind in Freiburg, Ulm, Mannheim, Heidelberg und Heilbronn keine Verbote geplant. Zwar könne die Gemeinde eine Zone festlegen, in der zum Schutz besonders brandempfindlicher Gebäude Feuerwerk verboten werde, teilte eine Freiburger Sprecherin mit. Ein solches Gebiet gebe es in Freiburg aber nicht. Unter anderem der Münsterplatz sei bereits vom bundesrechtlichen Verbot eingeschlossen. „Wie im letzten Jahr appelliert die Stadt aber an Bürgerinnen und Bürger, auf Raketen und Böller zum Jahreswechsel zu verzichten.“

In Karlsruhe gilt nach der bundesweiten Verordnung auf dem Schlossplatz und auf dem Marktplatz ein Böllerverbot, wie ein Sprecher der Stadt mitteilte. Auf dem Schlossplatz gebe es zudem ein böllerfreies Jahreswechselprogramm mit DJ und Lasershow.

Zentrale Feuerwerke sind nach Angaben der Sprecherinnen und Sprecher in keiner der angefragten Städte geplant.