Um die Holztrocknungsanlage im Schorrental schwelt schon seit Jahren ein Streit. Foto: Michel

Laut OLG verursachen Rauschschwaden keine Geruchsbelästigung. Auch Lärm liegt unterhalb der Grenzwerte.

Seewald-Schorrental/Stuttgart - Auch vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hat Wolfgang Greulich keinen Erfolg: Am Montag lehnte der fünfte Zivilsenat seine Klage gegen das Sägewerk Finkbeiner und Klumpp ab.

Der Senat mit dem vorsitzenden Richter Martin Würth-wein wies die Unterlassungsklage zurück. Greulich wohnt gut 40 Meter oberhalb des Kamins der Holztrocknungsanlage des Sägewerks. Er hatte mit immer neuen Fotos die "Belästigung mit Rauchschwaden" dokumentiert und sich über die laut laufenden Anlagen beschwert. Nach seiner gescheiterten Klage vor dem Landgericht Rottweil zog er jetzt vor das OLG.

Dazu wird im Urteil geschrieben: "Der Sachverständige hat die Lärmimmissionen ermittelt, indem er die Emissionen auf dem Gelände der Beklagten (das Sägewerk, d. Red.) gemessen hat (...). Er kam zu einem Schallpegel von 41 dB, der unter dem Grenzwert von 45 dB liegt." Die von Greulich geforderte Lärmmessung auf seinem Grundstück lehnt das OLG ab. Begründung: "Es ist nicht möglich, die Immissionen auf dem Grundstück des Klägers zu messen, weil bei der Messung nur anlagenbedingte Geräusche berücksichtigt werden dürfen. Andere Geräuschquellen (Fließgeräusche der Nagold, Verkehrslärm u.a.) müssen eliminiert werden." Ein Pegelmesser auf Wolfgang Greulichs Grundstück würde auch die Nebengeräusche aufnehmen, deshalb sei diese Messung nicht verwertbar.

Auch bei dem "Gestank" aus dem Sägewerk gab das OLG dem Kläger keine Chance. Im Urteil heißt es: "Soweit der Kläger ausführte, mit dem Wasserdampf entwichen auch flüchtige Begleitstoffe, die dem Rauch einen beißenden Geruch verliehen, hat der Sachverständige dargelegt, dass die Rauchschwaden für sich genommen keine Geruchsbelästigung verursachen."