Der Vorfall wurde in einem Schwenninger Pflegeheim angezeigt, es kommt nun aber nicht zu einer Anklage wegen Vergewaltigung. Stattdessen muss sich der Pflegehelfer wegen anderer Sexualdelikte verantworten. Foto: © Kzenon – stock.adobe.com

Schwer wogen die Vorwürfe gegen einen Pflegehelfer in einem Schwenninger Heim. Er wurde beschuldigt, eine Bewohnerin vergewaltigt zu haben. Dieser Verdacht ist nun zwar überraschend vom Tisch, der Mann wird aber dennoch angeklagt.

Mit einer gemeinsamen Pressemitteilung gingen Polizei und Staatsanwaltschaft im September an die Öffentlichkeit: In einem Pflegeheim in Villingen-Schwenningen sei es Mitte August zu sexuellen Übergriffen durch einen Pflegehelfer gekommen . Dieser kam in der Folge aufgrund der Fluchtgefahr in Haft.