Diese Plakate zeigten Wirkung in der Schweiz. Die Bürger wollen die Freizügigkeit der EU-Bürger in der Schweiz beschränken, wie eine Volksabstimmung ergab. Foto: Archiv

Nach der Volksabstimmung in der Schweiz sind die Konsequenzen nicht absehbar. 4916 deutsche Grenzgänger in Schaffhausen.

Schwarzwald-Baar-Kreis - "Nicht jeder, der in der Schweiz abgestimmt hat, hat übersehen, welche Konsequenzen diese Entscheidung hat", kommentiert der Europa-Abgeordnete und CDU-Kreisvorsitzende Andreas Schwab die Volksabstimmung im Nachbarland.

Die Eidgenossen haben bekanntlich mehrheitlich entschieden, die Freizügigkeit der EU-Bürger in der Schweiz zu beschränken. Letzten Endes könnte das jeden EU-Bürger, der momentan in die Schweiz zu Arbeit pendelt und jeden Deutschen, der schon in der Schweiz wohnt und arbeitet, betreffen, meint Schwab zu den möglichen Konsequenzen.

Allerdings habe die Volksabstimmung nicht festgelegt, welches Kontingent von ausländischen Arbeitnehmern in der Schweiz zukünftig zugelassen wird. "Die Höchstgrenze ist unklar geblieben", meint Schwab. Erhebungen über die Zahl der Pendler, die im Schwarzwald-Baar-Kreis wohnen und im Kanton Schaffhausen oder anderen Schweizer Kantonen arbeiten, gibt es nicht. Es existiert aber, so berichtet Erika Faust von der Agentur für Arbeit Rottweil-Villingen-Schwenningen, eine interaktive Datenbank der Schweiz. Dort finden sich detaillierte Informationen zu ausländischen Grenzgängern nach Herkunftsland, Alter und Geschlecht sowie Zeiträumen. Beispielsweise gab es im ersten Quartal 2013 im Kanton Schaffhausen 4916 deutsche Grenzgänger. Diese werden jedoch nicht weiter nach ihrer Herkunft aus Landkreisen unterschieden.

Sie könnten theoretisch außer aus dem Schwarzwald-Baar Kreis zum Beispiel aus den Kreisen Konstanz und Waldshut stammen. "Aus dem Kreis Lörrach pendeln sehr viele Menschen zur Arbeit in die Schweiz", weiß Erika Faust Wie es für die Grenzgänger weitergehen wird, weiß sie auch noch nicht.

"Wir wissen nicht, wie die Schweizer das ausgestalten werden." Vielleicht könnten diejenigen, die bereits jetzt Grenzgänger seien, ihre Arbeit behalten. Vielleicht werde es eine Mengenbegrenzung pro Jahr geben, dann könnten einige Grenzgänger möglichweise ihren Job verlieren. Diejenigen, die einen Wohnsitz in der Schweiz haben und dort arbeiten, könnten möglicherweise ebenfalls betroffen sein.

Abgesehen von dem dann drohenden verschärften Fachkräftemangel in der Schweiz hätten die Schweizer Bürger bei ihrer Abstimmung nicht bedacht, dass weitere erhebliche wirtschaftliches Interessen der Schweiz tangiert werden könnten, meint Andreas Schwab. Denn es ist klar, dass die EU nicht akzeptieren wird, dass einerseits ihre Bürger dort nicht arbeiten und leben können wie in Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und andererseits die Schweizer Unternehmen "diskrimenierungs- und barrierefrei" wie bisher in Europa agieren könnten.

Die Aufkündigung der Freizügigkeit für EU-Bürger bedeute zwangsläufig die Aufkündigung sämtlicher bilateraler Abkommen mit der Schweiz, meint der Europaabgeordnete. Der Schweizer Bundesrat müsste nun, wenn er der Stimme des Volkes folge, sämtliche Abkommen kündigen.

Ratifizierung des Staatsvertrages noch unwahrscheinlicher

Die europäische Kommission sei momentan im Gespräch mit der Schweiz über ein Abkommen im Energiebereich. "Diese Gespräche werden jetzt erst mal ausgesetzt", sagt Schwab zu den Konsequenzen. "Es ist klar, dass wir Rosinenpickerei nicht akzeptieren. Wer die Vorzüge der Europäischen Union nutzen möchte, muss auch die damit verbundenen Verpflichtungen in Kauf nehmen." Weiter deutlich verschlechtert haben sich nach Einschätzung des Europaabgeordneten außerdem die Chancen, dass der ohnehin umstrittene deutsch-schweizerische Fluglärmstaatsvertrag vom Bundestag ratifiziert wird. "Die Ansprechpartner in Berlin sind sicher nicht begeistert."

Zwar habe der Schweizer Bundesrat nun drei Jahre Zeit, den Auftrag der Volksabstimmung auszuführen und mit der EU zu verhandeln. "Soweit erkennbar hat das auf bereits bestehende Arbeitsverträge von EU-Bürgern in der Schweiz keine Auswirkungen, schließlich wurde die genaue Größe der Kontingente nicht festgelegt", so Schwab. Im Prinzip ist die Schweiz, obwohl nicht EU-Mitglied, für den Normalbürger momentan so wie europäisches Ausland. Schweizer Banken können umgekehrt in Europa uneingeschränkt agieren und ihren Kunden Angebote machen. Das alles würde durch die Kündigung der bilateralen Abkommen in Frage gestellt.

"Entweder alle Abkommen werden gekündigt oder alle Abkommen werden eingehalten", stellt Schwab die Position der Europäischen Union klar. Eine dreimonatige Kündigungsfrist ist vorgesehen. Im Prinzip habe die Schweiz "ein paar Monate Zeit", zu entscheiden, wie sie mit dem Ergebnis der Volksabstimmung umgehen wolle.

Info: Grenzgänger

Wer Informationen zu ausländischen Grenzgängern in der Schweiz möchte erfährt unter dieser Internetadresse mehr.