Den Forstbehörden soll der Holzverkauf untersagt werden. Foto: Eich

Kartellamt droht mit Axt im Wald: Bundesbehörde will Forstverwaltungsstruktur im Land zerschlagen.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Den Sägewerken im Land macht der hohe Holzpreis zu schaffen. Während sie sich am Markt mehr Rundholz und geringere Preise wünschen, setzen Waldbesitzer und die Forstverwaltungen auf Nachhaltigkeit.

Holz, so ihre Auffassung, sei kein Rohstoff, der beliebig gezüchtet werden könne wie auf einer Hühnerfarm. "Wir haben keine Wucherpreise, aber wir verschleudern unser Holz auch nicht", sagt Reinhold Mayer, Dezernent für den Ländlichen Raum beim Landratsamt Schwarzwald-Baar. Jetzt hat sich das Bundeskartellamt in den Streit eingeschaltet und droht, die Struktur der Forstverwaltungen im Land und im Schwarzwald-Baar-Kreis zu zerschlagen. Es geht vor allem um die gemeinsame Vermarktung von Nadelstammholz durch die Landesforstverwaltung einerseits und die Interessen der Sägeindustrie andererseits.

250.000 Festmeter werden im Kreis jährlich verkauft

Nachdem der Orkan Lothar 1999 über Baden-Württemberg hinweggefegt war, lagen die Holzpreise am Boden. Damals konnten die Sägewerke dank der günstigen Rohstoffpreise investieren. Seither haben sich die Holzpreise aber trotz verschiedener Stürme und Orkane erholt und bewegen sich für das Leitsortiment bei Fichtenstammholz momentan bei 95 bis 100 Euro pro Festmeter.

2002 legten die Sägewerke in Deutschland beim Bundeskartellamt Beschwerde unter anderem gegen das Land Baden-Württemberg ein. Sie sehen sich durch den gemeinsamen Holzverkauf von Staatswald, Körperschafts- und Privatwald benachteiligt. Die unteren Forstbehörden der Landkreise vermarkten das Holz, sind aber bei Nadelholz-Massensortimenten bisher an die Preisvorgaben der zentralen Holzverkaufsstelle des Landesbetriebs "ForstBW" in Tübingen gebunden. Im Kreis werden beispielsweise jährlich bis zu 250.000 Festmeter Holz von Michael Mayer, dem Holzverkäufer der Unteren Forstbehörde im Kreis, verkauft. Daneben wird Holz von Waldbesitzern auch selbst vermarktet, zum Beispiel der Stadt Villingen-Schwenningen als zweitgrößte kommunale Waldbesitzerin im Land oder den Fürstlich Fürstenbergischen Forstbetrieben, die ihre nicht unbeträchtlichen Holzmengen ebenfalls selbst vermarkten.

Nachdem es im November vergangenen Jahres nach intensiven Verhandlungen so aussah, als ob eine gemeinsame Lösung mit dem Bundeskartellamt gefunden werden könne, zog das Land im Januar seine Bereitschaft zu einer Verpflichtungszusage plötzlich wieder zurück.

Der Grund: Die Forsteinrichtung, die forsttechnische Betriebsleitung im Körperschaftswald ebenso wie der Revierdienst wurden vom Bundeskartellamt nun als wirtschaftliche Tätigkeiten eingestuft. "Dies ist kein verantwortungsvoller Umgang mit dem Wald, den Waldbesitzern und den Menschen, die im Wald arbeiten", erklärte der baden-württembergische Minister für den Ländlichen Raum, Alexander Bonde, prompt. Auch die kommunalen Waldbesitzer schlossen sich an. Der Präsident des Gemeindetags, Roger Kehle, sieht die Ziele der Waldbewirtschaftung in Gefahr. Der Präsident des Landkreistages, Landrat Joachim Walter, stellte klar, dass die Landkreise eine strukturelle Änderung der Forstverwaltung nur auf rechtssicherer Basis umsetzen würden.

Doch das Bundeskartellamt bleibt hart und besteht darauf, dass eine aus dem Jahr 2008 stammende Vereinbarung mit dem Land nicht mehr gelten soll. Dem Land soll untersagt werden, für Waldbesitzer "Holz zu verkaufen und zu fakturieren. Holz auszuzeichnen, Holzerntemaßnahmen zu betreuen, Holz aufzunehmen und Holzlisten zu drucken oder die vorgenannten Dienstleistungen durch Personen erbringen zu lassen, die eine Forstbehörde leiten oder dort beschäftigt sind oder unter deren Dienst- oder Fachaufsicht stehen.". So steht es in einem Untersagungsentwurf, dessen 200 Seiten umfassender Wortlaut dem Schwarzwälder Boten vorliegt. "Dies gilt auch für die Landräte und damit für Personen in den Landkreisen, gegenüber denen der Landrat weisungsbefugt ist, solange dieser, wie derzeit in Personalunion auch als Leiter einer unteren Forstbehörde in die Forstorganisation des Landes integriert und insoweit selbst weisungsgebunden ist", heißt es im Entwurf. Dieser ist freilich noch nicht in Kraft. Mit dem Untersagungsbeschluss des Bundeskartellamts ist in den nächsten Wochen zu rechnen. Bleibt der Wortlaut de Entwurfs in den wesentlichen Punkten bestehen, wird das Land wohl eine gerichtliche Klärung anstreben. Bis das Verfahren abgeschlossen ist, werden vermutlich noch Jahre vergehen. "Ein Zeitraum großer Unsicherheit für die Waldbesitzer und die Forstverwaltung des Landes, der sich eher negativ auf die Rundholzversorgung der Sägeindustrie auswirken dürfte, meint Reinhold Mayer: "Am Ende werden diejenigen, die das Kartellverfahren angestoßen haben, vermutlich mit zu den Leidtragenden gehören", so seine Befürchtung.

"Unser Absatzmarkt ist international, unser Beschaffungsmarkt ist regional. Derzeit passen die Rundholzpreise nicht zum internationalen Marktgeschehen. Jedoch zeichnet sich für das Rundholz für die nächsten Monate eine moderate Preisanpassung ab", so Georg Hilser, Rundholzeinkäufer der Finkbeiner KG in Triberg, einem der größten Sägewerke der Region.

"Die Aufgabe der Holzvermarktung sollte von denjenigen ausgeführt werden, welche die Interessen der Waldbesitzer und der Holzwirtschaft gut und effizient zusammen führen können", deutet der Einkäufer an. Dabei seien Zusammenhänge des regionalen Holzmarktes zu berücksichtigen.

Er lobt aber die Forstverwaltung: "Unsere regionale Forstwirtschaft leistet beispielhafte Arbeit in der Waldbewirtschaftung und Rohstoffbereitstellung". Die Holznutzung, so Hilser, "sollte intensiviert werden, dazu ist aber eine Ausweitung der Waldflächen nicht notwendig." Wichtiger sei dabei, auf wirtschaftliche Nadelbaumarten zu setzen und keine weiteren Nutzungsverzichte von Waldflächen zuzulassen. "Die gesellschaftliche Diskussion darüber darf nicht von der ›Strom aus der Steckdose-Mentalität‹ bestimmt werden, sondern dem Bürger muss klar werden, woher unser ökologisch wertvoller Rohstoff kommt." Die Nachhaltigkeit sei im Land gesetzlich verankert und in keiner Weise gefährdet.