In engen Wohngebietsstraßen wie hier in Sulgen ist ein Parken vor allem im Winter schwierig. Eigentlich muss eine Durchfahrtsbreite von 3,05 Metern auf der Fahrbahn bestehen bleiben.Foto: Wegner Foto: Schwarzwälder Bote

Verkehr: Erforderlich, falls der Schneepflug nicht durchkommt / Mindestens 2,55 Meter Durchfahrtsbreite

"Wir schleppen nur wenige Autos ab", sagt der Fachbereichsleiter Recht und Sicherheit Matthias Rehfuß, aber wenn es um Leben und Gesundheit geht, dann kommt der Abschlepper doch.

Schramberg. Die Situation ist immer wieder schwierig: Die Straßen sind eng, es liegt bereits einiges an Schnee und die Autofahrer finden keinen passenden Parkplatz. Und dann muss auch noch der Schneepflug durch. Da kann es schnell zu Problemen kommen, so auch jüngst in einer Sulgener Wohnstraße.

Ein Autofahrer hatte sein Fahrzeug so abgestellt, dass die Durchfahrtsbreite von 2,55 Meter unterschritten war. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass nur dann geparkt werden darf, wenn diese Restbreite plus weitere 50 Zentimeter Sicherheitsabstand auf der Fahrbahn verbleiben.

Rehfuß: Sicherheit hat Vorrang

"Sicherheit hat Vorrang", sagt dazu Matthias Rehfuß, der daran erinnert, dass dann, wenn der Räumdienst nicht durchkommt, es im Nachgang auch für Rettungsdienst und Feuerwehr bei einem Notfall Probleme geben könnte. Und wenn Leben und Gesundheit in Gefahr seien, müsse gehandelt – und damit auch abgeschleppt werden.

Bevor abgeschleppt werde, kontrollierten Stadt und Polizei meistens, ob der Halter oder Fahrer des jeweiligen Fahrzeugs nicht in der Nähe anzutreffen seien – dies sei aber nach höchstrichterlicher Entscheidung eigentlich gar nicht erforderlich. Auf keinen Fall, so Rehfuß, könne dem Vollzugsdienst zugemutet werden, vor dem Abschleppen mehrfach an einer Adresse zu klingeln, wenn beispielsweise der Wohnungsinhaber beim ersten Klingeln nicht öffne. Dann werde eben ein Hinweis in den Briefkasten eingeworfen, dass das Fahrzeug abgeschleppt worden sei.

Aber nicht nur im Falle, dass der Räumdienst nicht durchkommt, sondern auch in anderen Situationen könne es dazu kommen, dass ein Fahrzeug abgeschleppt werde, ergänzt Rehfuß. Dazu gehörten in erster Linie auch das Parken auf dem Gehweg, das in manchen Fällen dafür sorgt, dass Personen mit Rollatoren oder Kinderwägen auf die Straße ausweichen müssen, sowie in Bereichen mit Halteverbot, in denen die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet sei.

Aber, so Rehuß, das Abschleppen käme in Schramberg eher selten vor. Er kenne Kommunen ähnlicher Größenordnung, in denen täglich drei Fahrzeuge an den Haken kämen.

In der Regel werde, wenn ein Fahrzeug abgeschleppt werde, der Halter, wenn bekannt sei, wo dieser wohne, über das Abschleppen schriftlich informiert. Dann könne er anschließend das Fahrzeug auch wieder abholen.