Kaufmann muss sich vor Gericht verantworten und wird verurteilt

Kaufmann muss sich vor Gericht verantworten und wird verurteilt

Schramberg.70 Tagessätze zu 40 Euro beträgt die Strafe, die das Amtsgericht Oberndorf gegen einen Kaufmann aus Schramberg verhängte, der von einer Kundin eine Anzahlung von rund 1600 Euro als Vorkasse für ein Möbelstück entgegennahm, dieses Geld aber nicht an den Hersteller weiterleitete und bis heute auch nicht zurückgezahlt hat. Nachdem es am ersten Verhandlungstag aufgrund der Einlassungen des Angeklagten noch danach aussah, als könnte er einen Freispruch erreichen, stellte Richter Wolfgang Heuer nach Durchsicht der Kontounterlagen des Lieferanten und Aussagen des Gerichtsvollziehers schnell fest, dass die Aussagen des Schrambergs vom ersten Verhandlungstag so gar nicht zu diesen passten. Damals hatte der 48-Jährige noch gesagt, er habe jede der Anzahlungen direkt an den Lieferanten weitergegeben. Doch innerhalb der nächsten zwei Monate nach Erhalt dieses Geldes wurde dort kein Zahlungseingang verbucht – erst wieder später, aber mit ganz anderen Kundennamen und Rechnungsnummern. Eigentlich war auch die Geschäftsführerin des Lieferanten aus Schleswig-Holstein als Zeugin zu dem zweiten Termin geladen worden, sie hatte aber dem Gericht eine Krankmeldung geschickt und auf Nachfrage des Richters bedeutet, dass sie „mit solchen Menschen“ auf keinen Fall mehr etwas zu tun haben will. Die Ehefrau des Angeklagten, die eigentlich die Geschäfte des Ladens geführt hatte, von der sich Heuer versprochen hatte, ebenfalls zur Aufklärung der Geschichte beitragen zu können, hatte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, so dass sie wieder abgeladen wurde. Über die Finanzsituation des Ehepaars konnte sich das Gericht aufgrund der Aussage des zuständigen Obergerichtsvollziehers ein Bild machen. Dieser berichtete von rund 60 Vollstreckungsaufträgen gegen den Ehemann in 27 Monaten mit einer Gesamtforderung von 150000 Euro, lediglich knapp 290 Euro habe er für zwei Fälle vollstrecken können. Mit rund 5000 Euro etwas erfolgreicher sei er im gleichen Zeitraum bei der Ehefrau gewesen – auch hier liegen die Forderungen aus sogar 70 unbezahlten Einzelsummen bei nochmals 150000 Euro. Vor allem die Rechnungen der Krankenkasse seien bezahlt worden, vor allem um ein Betätigungsverbot als Selbstständige zu vermeiden, war eine Vermutung vor Gericht. Ob er schon einmal einen ähnlichen Fall mit so vielen Vollstreckungsaufträgen gehabt habe, wollte der Richter vom Gerichtsvollzieher wissen, was dieser verneinte. „In dieser Anzahl habe ich niemand“, antwortete dieser. Im Augenblick könne er auch nichts mehr vollstrecken seit einer neuerlichen Eidesstattlichen Versicherung des Angeklagten. Wie kann man ein Geschäft betreiben, wenn man so überschuldet ist?, fragte Heuer den Angeklagten, der meinte, „indem man versucht, durch ehrliche Arbeit Geld zu erwirtschaften.“ Dass das wirklich die hehre Absicht des Angeklagten war, dieses Bild geriet etwas ins Wanken, indem das Gericht erfuhr, wieso die Frau des 48-Jährigen in einer eigenen Sache in der gleichen Woche einen Termin vor dem Richter abgesagt hatte: Sie hatte ein Schreiben als Entschuldigung vorgelegt, eine Anzahlungsrechnung von rund 900 Euro über einen Urlaub in Galtür für diese Woche, bei der das Ehepaar darüber hinaus freundschaftlich mit den Vornamen angesprochen worden waren. Diesen Urlaub habe ihnen die Schwiegermutter gesponsert, gab der Angeklagte zu Protokoll. Dazu, dass er am ersten Verhandlungstag die Teilnahme den zweiten Termin gerne verschoben hätte und dafür dem Gericht berufliche Gründe genannt hatte – er arbeite als Projektmanager, und viele Architekten und andere Entscheider seien anwesend, denen er nicht absagen könne, sagte er nichts mehr. Nachdem nach einer Durchsicht der Buchungsauszüge des norddeutschen Lieferanten eigentlich klar war, dass im fraglichen Zeitraum keine Zahlung geflossen war und der Angeklagte von der Bank so schnell selbst keine Kontoauszüge habe erhalten können, der Richter deutlich machte, dass alles danach aussehe, als dass er zum Zeitpunkt der Bestellung völlig überschuldet gewesen sei und jeden Cent gebraucht habe, um ein anderes Loch zu stopfen und das Geld der Käuferin verschwunden sei, bewertete Richter Heuer dann doch zweifelnde Worte des Angeklagten, ob er wohl das Geld überwiesen habe, als strafminderndes Geständnis – und der Angeklagte widersprach dem nicht. So konnte der Staatsanwalt feststellen, dass der angeklagte Sachverhalt des Betrugs zutreffe, blieb aber mit seinem Antrag auf 70 Tagessätze deutlich unter einer früheren Verurteilung die 90 Tagessätze betragen hatte. Der Angeklagte habe damit rechnen müssen, dass er die Bezahlung nicht habe tätigen können, er habe auch nicht bezahlt und den bestellten Strandkorb auch nicht geliefert. Richter Heuer sah in seinem Urteil, in dem er die Anzahl der Tagessätze übernahm, einen Betrug. Der Angeklagte habe mit bedingtem Vorsatz Geschäfte getätigt, von denen er nicht gewusst habe, ob er sie abschließen könne. Jeder, der sage, der Angeklagte sei ja ein lieber, netter Mensch, verkenne die Situation, es gebe genügend andere, die von betrügerischen Verhaltensweisen hart getroffen würden und die mit einem solchen Vertrauensverlust Probleme hätten. „Man sollte solche Verhaltensweisen, die kriminell sind, nicht unterschätzen im Bezug auf andere Menschen“, so Heuer. Wer so verschuldet sei, dürfe nur noch Bargeschäfte tätigen, sprich Zahlung gegen Ware, alles andere sei Betrug mit bedingtem Vorsatz. „Wenn man sich in hochverschuldeter Situation selbstständig macht, erhöht sich das Risiko, dass man so dasteht wie Sie“, sagte er zu dem Angeklagten. Den Antrag der Staatsanwaltschaft beurteilte Heuer als maßvoll, man hätte auch an eine Freiheitsstrafe denken können oder an eine Bestrafung über 90 Tagessätze hinaus. Allerdings sei in das Urteil die Gesamtsituation mit eingepreist worden und das „zumindest halblebige Geständnis“. Damit habe er der Geschäftsführerin aus Schleswig-Holstein die Fahrt erspart, deren Kosten im Falle einer Verurteilung er zudem hätte tragen müssen. Er wisse nicht, was an Altlasten rumliege, meinte Heuer zu dem 48-Jährigen, „schauen Sie, dass Sie Ihr Leben geordnet bekommen und am besten mit einer Privatinsolvenz aus der Sache rauskommen.“ Allerdings, so schränkte er ein, werde Strafrechtliches bei einer Privatinsolvenz nicht eingepreist.